
Vortrag von Prof. Stefan Homburg beim BSW-Festival der Meinungsfreiheit in Magdeburg am 30. August 2026 über „Lawfare“, den Missbrauch des Strafrechts zur Durchsetzung politischer Ziele.
Ich möchte eingangs betonen, dass es mir hervorragend geht. Ich bin nicht entlassen worden, anders als viele Mitstreiter. Ich habe nie im Gefängnis gesessen. Deshalb geht es in meinem Vortrag auch nicht um Wehklagen oder Mimimi, sondern um eine Beschreibung von „Lawfare“.
„Lawfare“ ist ein Kofferwort aus „Law“ und „Warfare“, also Recht und Kriegsführung. Diesen Begriff kannte ich vor Corona nicht. Er ist auch relativ neu. Ein US-Militär hat ihn vor 25 Jahren erfunden.
Lawfare bedeutet den Missbrauch des Strafrechts zur Durchsetzung politischer Ziele. Zu diesen Zielen gehört in Deutschland vor allem, den Korridor des Sagbaren enger zu machen. Unliebsame Äußerungen werden kriminalisiert, damit sie unterbleiben. Staatsanwaltschaften erhalten, wie ich von Staatsanwälten selbst gehört habe, allgemeine Weisungen, Regierungskritik vorrangig gegenüber echter Kriminalität zu behandeln.
Bis März 2020 war ich, wie man so schön sagt, ein unbeschriebenes Blatt. Ich hatte keinerlei Ahnung von Polizei, Staatsanwälten und Strafrichtern und habe deshalb auch so manchen Fehler gemacht.
Dazu gleich mehr.
Am 17. April 2020 sagte ich in einem Interview mit Milena Preradovic, dass der sogenannte R-Wert des RKI schon vor dem Lockdown unter eins gelegen habe.
Dieses Interview wurde millionenfach gesehen und schlug damals wie eine Bombe ein, weil Bundeskanzlerin Angela Merkel gesagt hatte, der Lockdown würde beendet, sobald dieser R-Wert unter eins liege.
Stattdessen verlängerte sie ihn auf unbestimmte Zeit. Durch diesen Selbstwiderspruch bekam die Fassade einer evidenzorientierten Gesundheitspolitik ihren ersten starken Riss.
Nur zehn Tage nach diesem Interview starteten die ersten Strafverfahren gegen mich. Bis heute sind es vielleicht zwei Dutzend Strafverfahren. Einen genauen Überblick habe ich nicht, weil man von eingestellten Verfahren nur zufällig erfährt, wenn sie in anderen Akten wieder auftauchen.
Was wird mir vorgeworfen?
Das zieht sich durch das gesamte Strafgesetzbuch: Verleumdung, Beleidigung, Volksverhetzung, üble Nachrede, Bedrohung, Nötigung, Ausspähen von Daten, verbotenes Zitieren aus Gerichtsakten, Verunglimpfung des Staates und so weiter.
Viele dieser Delikte kannte ich vorher überhaupt nicht. Später stellte ich fest, dass die Große Koalition in der Lockdown-Zeit so einige „Buchstabenparagraphen“ ins Strafgesetzbuch gebracht hat, die man vorher überhaupt nicht kannte.
In meinen Strafakten ist sogar dann, wenn es um angebliche Beleidigungen von Privatpersonen geht, oft das Feld „politisches Verfahren“ angekreuzt.
Ein vielsagender Satz aus einer der Akten zeigt, worum es geht. In meiner Strafakte steht wörtlich: „Der Beschuldigte ist international als Corona-Maßnahmenkritiker bekannt. Herr Homburg nimmt dabei regelmäßig eine regierungskritische Position ein (unabhängig der Legislaturperiode).“
Auch ein Kompliment.
Das soll wohl so viel heißen wie: Er ist für alle Blockparteien gefährlich.

Aufzeichnung des Vortrags von Stefan Homburg beim Festival der Meinungsfreiheit
Natürlich wird nirgends explizit der Vorwurf erhoben, ich sei Gegner von Lockdowns und Impfzwang, denn dafür gibt es ja keine Strafnormen. Stattdessen machen die Staatsanwälte Nebenkriegsschauplätze auf, um auf indirekte Weise zu erreichen, dass ich den Mund halte.
Eine Strafrichterin – Typ „Oma gegen rechts“ – antwortete auf meine Frage, wie ich im konkreten Fall denn legal hätte formulieren können: „Wirklich, am besten ist, Sie schreiben überhaupt nichts mehr.“
Und genau das ist das Ziel von Lawfare.
Zu meinen Strafprozessen kamen seit 2020 viele Zivilprozesse, vor allem gegen Löschungen durch YouTube oder Unterlassungsklagen gegen Medien. Meine Zwischenbilanz nach sechs Jahren: Die Zivilverfahren habe ich fast alle gewonnen, und es gibt kein einziges rechtskräftiges Strafurteil.
Das alles hat mich einen sechsstelligen Betrag gekostet.
Mein erster Rat an Sie lautet: Wenn Sie an Friedensbemühungen glauben, an Impffreiheit oder sogar an natürlichen Klimawandel, dann äußern Sie sich in Deutschland zurückhaltend oder besser gar nicht. Es sei denn, Sie können es sich finanziell leisten.
Der Tipp beruht auf Dutzenden von Zuschriften verzweifelter Leute, die mir in den letzten Jahren unaufgefordert Kopien ihrer Strafbefehle zugeschickt haben.
Einer mittellosen Frau habe ich aus eigener Tasche eine gute Anwältin finanziert. Sie wurde dann auch freigesprochen. Aber das kann man ja nicht zur Regel machen.
Das Grundproblem in Deutschland ist: Erheben Sie Einspruch gegen einen Strafbefehl, dann fällt in der Regel derselbe Richter das Urteil, der den Strafbefehl vorher unterschrieben hat.
Bessere Chancen haben Sie erst in der zweiten Instanz vor dem Landgericht. Aber viele haben einfach nicht die Mittel, einen Prozess über zwei Instanzen zu führen, und zahlen deshalb zähneknirschend Strafbefehle wegen legaler Nichtigkeiten.
Zweiter Rat: Flattert Ihnen eine polizeiliche Vorladung ins Haus, dann gehen Sie auf keinen Fall hin, weil Sie damit das Signal setzen, eine leichte Beute zu sein. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt. Der sagt den Termin ab, fordert die Akten an und schreibt einen Schriftsatz.
Lawfare ist nicht die Ausnahme, sondern hat System
Ich bin anfangs als unbeschriebenes Blatt den Vorladungen gefolgt, habe die meisten Polizeistationen Hannovers von innen besichtigt und dann auch einen Strafbefehl kassiert, der nicht hätte sein müssen. Aber anfangs glaubte ich noch an einen Justizirrtum und wollte deshalb nicht zu viel Zeit investieren, dagegen vorzugehen.
Inzwischen weiß ich, dass Lawfare in Deutschland nicht die Ausnahme ist, sondern System hat.
Michael Ballweg hat Demonstrationen organisiert und saß neun Monate im Gefängnis.
Professor Sucharit Bhakdi hat frühzeitig einen Warnbrief an Frau Merkel geschrieben und wurde angeklagt.
Professor Stefan Hockertz hat vor 80.000 Impftoten gewarnt, was gar nicht so unrealistisch als Schätzung war, und erlitt eine Hausdurchsuchung.
Rechtskräftige Schuldsprüche gibt es auch bei diesen Dreien nicht.
Alle sind mit vorgeschobenen Argumenten angeklagt worden, um sie als Lockdown- und Impfzwang-Gegner beiseitezuräumen.
Nach dem Vortrag: Sahra Wagenknecht im Gespräch mit Stefan Homburg
Menetekel des Totalitarismus
Unser Land unterscheidet sich leider kaum noch von autoritären Regimen oder dem früheren Ostblock. Es ist nicht nur lächerlich, sondern abstrus, eine sogenannte liberale Demokratie zu feiern, die aus rot-grüner Ideologie und strafrechtlicher Verfolgung aller anderen Positionen besteht.
Heutzutage werden politische Äußerungen mit unlauteren Mitteln unterdrückt. Und das ist inzwischen so extrem geworden, dass Göttinger Staatsanwälte es bis in die Primetime des US-Fernsehens schafften, wo sie feixten, wie toll es sei, politische Gegner mit unbegründeten Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen fertigzumachen.
Genau diesen Staatsanwälten aus Göttingen verdanke ich übrigens die meisten meiner eigenen Strafsachen.
Eine Woche nach Ausstrahlung dieser Sendung im US-Fernsehen hatte der Vizepräsident J. D. Vance seinen berühmten Wutausbruch auf der Münchner Sicherheitskonferenz, wo er unseren Politikern vorwarf, Angst vor ihren eigenen Wählern zu haben.
Amerikaner können einfach nicht verstehen, was in puncto Meinungsfreiheit in Deutschland vor sich geht.
Leider ist auch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr die Verteidigerin der Grundrechte, sondern eher ein Menetekel des Totalitarismus. Nirgends wurde das klarer als bei der Impfpflicht.
Intern hielt das RKI die „Pandemie der Ungeimpften“ für eine Lüge, aber vor Gericht unterstützte es die Regierung, und die Richter winkten alles durch. Mit weisungsabhängigen Behörden als einzigen Zeugen von Belang wird die Gewaltenteilung ad absurdum geführt, weil sich die Regierung im Grunde selbst attestiert, alles richtig gemacht zu haben.
Und da stehen wir inzwischen.
Meinungsfreiheit genießt im Grunde nur noch, wer dem Mainstream hinterhertrottet.
Von einer Reformregierung erwarte ich, dass sie im Strafrecht gründlich aufräumt.
In Sachsen-Anhalt könnte eine Wende beginnen. Das Land vermag zwar keine Strafgesetze zu ändern. Es kann aber Weisungen an Staatsanwälte ändern, es kann Weisungen an den Landesverfassungsschutz ändern, und es kann die Einstellungspraxis bei Richtern und Staatsanwälten ändern.
Insofern gibt es Hoffnung.
Stefan Homburg ist Professor em. für Öffentliche Finanzen der Leibniz Universität Hannover und war dort bis 2021 Institutsdirektor. Während der Corona-Krise wurde er zum prominenten Kritiker des Regierungshandelns.
Als parteiloser Wissenschaftler hat er alle im Bundestag vertretenen Parteien beraten, unter anderem bei Anhörungen des Finanzausschusses, des Haushaltsausschusses und des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. 1996 berief ihn Bundesfinanzminister Theo Waigel in den Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen. 2003 wurde Homburg auf Vorschlag des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff Mitglied der Föderalismuskommission I von Bundestag und Bundesrat, die eine Verfassungsänderung vorbereitete. 2004 berief ihn Bundeskanzler Gerhard Schröder in den Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung. Heute ist Stefan Homburg einer von 14 Sachverständigen der Enquete-Kommission „Corona“ des Deutschen Bundestages, die an der Frage arbeitet, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen vorlegen.

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