
Antrag in BVV Berlin-Lichtenberg
Bargeld ist Freiheit – und muss geschützt werden
Immer mehr Läden und Geschäfte, Bäckereien und Cafés lehnen Bargeld als Bezahlungsmittel ab. Sie wollen, dass wir mit Karte oder Handy bezahlen. Immer mehr Geldautomaten werden abgebaut und Bankschalter geschlossen. Es wird für die Bürger immer schwerer, an Bargeld zu kommen. Der öffentliche Verkehr mit Bus und Bahn verabschiedet sich von Münzen und Scheinen. Parkgebühren müssen immer häufiger digital bezahlt werden. Selbst bei einigen Bürgerämtern geht nur noch Kartenzahlung. Für viele Menschen bedeutet das: weniger Wahlfreiheit im Alltag.
Eine Petition setzt sich dafür ein, das Bargeld in Europa gesetzlich zu schützen. Mehr als 320.000 Menschen haben „Bargeld in Europa gesetzlich schützen!“ bereits unterzeichnet. Sie wollen gemeinsam
- die Akzeptanz von Bargeld sichern
- die Verfügbarkeit von Bargeld erhalten
- die Wahlfreiheit beim Bezahlen schützen
Zugleich verweist die Petition auf die laufenden EU-Regelungsvorhaben im Zusammenhang mit dem digitalen Euro und darauf, dass der Schutz von Bargeld in den entsprechenden Vorschlägen nach Auffassung der Initiatoren nicht ausreichend abgesichert ist.
Die BSW-Fraktion in Berlin-Lichtenberg unterstützt die Bargeld-Kampagne mit einem eigenen Antrag in der Bezirksverordnetenversammlung. Das Bezirksamt wird darin ersucht, die Petition „Bargeld in Europa gesetzlich schützen!“ öffentlich und praktisch zu unterstützen, unter anderem, indem bezirkliche Kommunikationskanäle genutzt werden, um über das Ziel und Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren. Auch soll in geeigneten Räumlichkeiten des Bezirks Informationsmaterial zur Petition ausgelegt werden.
Für einen sozial gemischten Bezirk wie Lichtenberg ist Bargeld weiterhin ein zentraler Baustein niedrigschwelliger Teilhabe: Es ermöglicht Zahlungen ohne technische Hürden, ohne Kontozwang und ohne digitale Abhängigkeit.
Gerade in einem sozial vielfältigen Bezirk wie Lichtenberg ist Bargeld für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe. Es ermöglicht Zahlungen ohne technische Hürden, ohne Kontozwang und ohne digitale Abhängigkeit, so die BSW-Fraktion in der BVV.

Der Flughafen Parchim (Landkreis Ludwigslust-Parchim) könnte Standort für Flugzeuge und Drohnen der Bundeswehr werden. Die Deutsche Marine hat entsprechendes Interesse angemeldet. Die Stadtvertretung befürwortet mehrheitlich eine mögliche militärische Nutzung des Flughafens mit seiner rund drei Kilometer langen Start- und Landebahn. Die Parole: Ein Ausbau des Flughafens kann einen wichtigen Beitrag zur Landes- und Bündnisverteidigung leisten. Die Hoffnung: Stärkung der regionalen Infrastruktur sowie qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsplätze. Blühende Landschaften.
Die BSW-Fraktion im Kreistag von Ludwigslust-Parchim lehnt eine militärische Nutzung des Areals, die den Ort zu einem möglichen Kriegsziel machen würde, grundsätzlich ab und spricht sich stattdessen für eine rein zivile Entwicklung des Standorts aus. Der Fraktionsvorsitzende Peter Schabbel, Vorsitzender des BSW in Mecklenburg-Vorpommern und Spitzenkandidat bei den Landtagswahlen in im September, betont, die Zukunft des Flughafens solle sich an regionaler Wirtschaftsentwicklung und langfristigen Perspektiven für die Bevölkerung orientieren. Eine militärische Nutzung würde aus Sicht des BSW weder nachhaltige regionale Wertschöpfung schaffen noch den Entwicklungszielen des Landkreises entsprechen.
Schabbel verwies zudem auf die historische Rolle des Standorts. Der Flughafen Parchim sei bereits im Zweiten Weltkrieg ein großer Militärflughafen gewesen. „Wir lehnen eine militärische Nutzung des Flughafens Parchim-Schwerin ab“, so Schabbel. Gleichzeitig kündigte er an, dass das BSW gegen entsprechende Pläne auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg demonstrieren wolle.
Schabbel betont zudem die grundsätzliche Haltung des BSW in Mecklenburg-Vorpommern zur fortschreitenden Militarisierung: „Rüstungs- und Militärwirtschaft stellen keine regionale Wertschöpfung dar, sondern belasten die Umwelt und gefährden die Menschen in der Region. Wir appellieren an das Gewissen aller Parteien und Menschen in den jeweiligen Regionen, sich gegen eine erneute militärische Nutzung von solchen Standorten auszusprechen.“
Neben den sicherheits- und umweltpolitischen Fragen sieht das BSW in Parchim auch erhebliche Auswirkungen auf die regionale Entwicklung. Militärische Infrastruktur unterliegt in der Regel Entscheidungen des Bundes. Damit verbunden sind häufig Einschränkungen für kommunale Planung und regionale Entwicklung, etwa bei Bauleitplanung, Infrastrukturprojekten oder Flächennutzungen im Umfeld eines Militärstandortes.
Schabbel kritisiert zudem die politische Unterstützung anderer Parteien, namentlich der Alternative für Deutschland: „Die AfD zeigt mit ihrem Antrag ihr wahres Gesicht und ist eben keine Partei, die für den Frieden eintritt. Ebenso wie die etablierten Parteien sich an Kriegswirtschaft und Kriegsvorbereitung beteiligen. Wir lehnen diese Politik mit Entschiedenheit ab.“

Keine Werbung für Militär und Rüstungsprodukte
Landkreis Görlitz soll „Kreis des Friedens“ werden
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BSW und Freie Wähler haben im vergangenen Jahr einen Antrag eingebracht, mit dem der Landkreis Görlitz in Sachsen ein klares Zeichen für Frieden und Verständigung setzen soll. Der Landkreis Görlitz soll zum „Kreis des Friedens“ werden.
Der Antrag sieht vor, dass der Landkreis sich zu den Prinzipien des Friedens und der Völkerverständigung bekennt. Diese Leitlinien sollen die Arbeit des Kreistages und das Verwaltungshandeln prägen, so der gemeinsame Vorstoß.
Zudem soll auf Werbung für Militär und Rüstungsprodukte in den Einrichtungen des Landkreises verzichtet werden. Damit soll verhindert werden, dass öffentliche Räume für militärische Rekrutierung oder die Bewerbung von Rüstungsinteressen genutzt werden.
„Gerade als Grenzregion zu Polen und Tschechien haben wir eine besondere Verantwortung, friedliche Zusammenarbeit und Diplomatie zu stärken", erklärt dazu der BSW-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der BSW/FWZ-Fraktion im Kreistag, Jens Hentschel-Thöricht. „Unser Landkreis steht für Vielfalt, Zusammenhalt und grenzüberschreitende Kooperation. Dies wollen wir mit einem klaren Bekenntnis zu Frieden und Verständigung sichtbar machen.“
Die Fraktion betont, dass der Antrag kein Urteil über die individuelle Entscheidung von Menschen darstellt, die sich für den Dienst in der Bundeswehr entscheiden. Vielmehr gehe es darum, dass öffentliche Einrichtungen, die allen Bürgerinnen und Bürgern gehören, nicht als Plattform für militärische Werbung genutzt werden sollen.
„In Zeiten zunehmender internationaler Spannungen braucht es mehr denn je politische Impulse, die auf Dialog, Kooperation und zivile Konfliktlösungen setzen“, so Jens Hentschel-Thöricht weiter. „Mit unserem Antrag machen wir deutlich: Der Landkreis Görlitz steht für Frieden statt Militarisierung.
„Friedenspolitik bleibt für uns unverzichtbar – gerade jetzt!“ Demonstration in Kamenz am 21. April 2025, darunter zahlreiche Mitglieder und Unterstützer des BSW Landkreis Görlitz. Foto: BSW Sachsen | Facebook
Im Oktober 2025 hattte der Kreistag hatte mehrheitlich mit den Stimmen des BSW, der Freien Wähler und der AfD den Beschluss „Görlitz – Landkreis des Friedens“ gefasst. Dieser sieht vor: „In den Gebäuden, Einrichtungen, Unternehmen und auf den Fahrzeugen des Landkreises sowie auf allen sonstigen Präsentationsflächen im Verantwortungsbereich des Landkreises wird auf Werbung für Militärdienst und Rüstungsprodukte verzichtet. Gleiches gilt für Veranstaltungen, die durch die Landkreisverwaltung oder landkreiseigene Unternehmen organisiert, durchgeführt oder unterstützt werden.“
CDU-Landrat Dr. Meyer hatte umgehend Widerspruch eingelegt. Er stufte den Kreistagsbeschluss als rechtswidrig ein, und verwies auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Bundeswehr sei ein wichtiger Arbeitgeber im Landkreis.
Im Dezember 2025 hat der Görlitzer Kreistag wiederum sein Bundeswehrwerbeverbot bekräftigt. Nachdem die Landesdirektion Sachsen die Entscheidung als rechtswidrig eingestuft hat, muss der Landkreis den Beschluss in den nächsten regulären Sitzungen im April oder Juni zurücknehmen.
Die Rechtsaufsicht meint, ein Landkreis oder eine Kommune seien für ein solches Verbot nicht zuständig. „Der Militärdienst ist eine Angelegenheit der Bundeswehr und fällt nicht in die Zuständigkeit der Kommunen. Zudem verletzt ein Werbeverbot die grundsätzlich wirtschaftspolitische Neutralität des Staates sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz“, heißt es in einer Stellungnahme des Präsidenten der Landesdirektion Sachsen, Béla Bélafi.
Auch wenn der friedenspolitische Vorstoß in Zwickau ausgebremst wurde – die BSW-Initiative für ein Bundeswehr-Werbeverbot auf Straßenbahnen und Bussen hat bundesweite Aufmerksamkeit und in anderen Kommunalvertretungen Nachahmer gefunden.
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Das BSW in den Kommunen
Wir freuen uns auf Hinweise über politische Initiativen des BSW in Stadt- und Gemeinderäten, die Nachahmer anderenorts finden sollten.
(Fotos: IMAGO / Wolfilser | IMAGO / BildFunkMV | IMAGO / Jochen Tack | BSW Sachsen / Facebook)
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