Ruth Firmenich

Pressefreiheit in Gefahr

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereitet einem Europa der Zensur den Weg. Ihr Rücktritt ist überfällig.


Auf der Münchener Sicherheitskonferenz im Februar 2025 hatte JD Vance der EU die Leviten gelesen. „Die Redefreiheit ist in Europa auf dem Rückzug“, so der Befund des US-Vizepräsidenten. Die Empörung in der EU war groß, präsentiert man sich doch gerne als Bollwerk der Freiheitsrechte. Aber auch wenn der rechtskonservative Vance im Glashaus sitzt, was die Lage der Meinungsfreiheit in den USA angeht, ist seine Diagnose doch zutreffend. Gerade EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in jüngster Zeit alles dafür getan, dass die Zensur auch in Europa auf dem Vormarsch ist.

Die Europäische Union war einst angetreten, einen Raum der „Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zu schaffen. Dieser Traum verwandelt sich jedoch immer mehr in einen Alptraum. Statt Grund- und Freiheitsrechte zu schützen, attackiert die EU-Kommission die Meinungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger. Ein Beispiel ist die geplante Verordnung zur Chatkontrolle, mit der der private Austausch über Online-Plattformen überwacht werden soll. Begründet wird dies mit der Bekämpfung von Straftaten wie Kinderpornographie. 

Doch während der reale Nutzen bei der Kriminalitätsbekämpfung in Frage steht, stellen die erweiterten Kontrollbefugnisse eine erhebliche Gefahr für das Recht auf Meinungsfreiheit dar. Der Vorstoß zur Chatkontrolle kommt kurz nachdem bereits der Digital Services Act in Kraft getreten ist, mit dem digitale Plattformen verpflichtet werden, als Maßnahme gegen „Desinformation“ auch nicht rechtswidrige, sprich: unliebsame, Inhalte zu löschen. Als Informanten dienen private Hinweisgeber, die so in ein System der Zensur eingebunden werden. 

Der „Digital Services Act“ ist jüngst noch durch ein sogenanntes Medienfreiheitsgesetz der EU erweitert worden. Durch den „European Media Freedom Act“ (EMFA), der im August in Kraft getreten ist, wird die Pressefreiheit in Europa künftig einer zentralen europäischen Aufsichtsbehörde unter Beteiligung der EU-Kommission unterworfen. Darüber hinaus werden Schutzregelungen in den Mitgliedstaaten ausgehebelt und der Zugang zu ausländischen Medien zensiert. Die AGB der großen Plattformen erhalten zudem Vorrang vor dem Schutz der Pressefreiheit.


Sanktionen gegen Journalisten

Aber nicht nur über diese Instrumente versucht die EU-Kommission, ein System der Informationskontrolle zu etablieren. Dazu dient mittlerweile auch die Sanktionsliste der EU, auf der inzwischen 59 Personen stehen und die zunehmend dazu dient, gegen unliebsame Journalisten in der EU vorzugehen. Zu den ersten Betroffenen gehören die in Russland lebenden Blogger Alina Lipp und Thomas Röper und der Berliner Journalist Hüseyin Dogru. Im Dezember wurde dann auch der renommierte Schweizer Autor und frühere UN- und NATO-Mitarbeiter Jacques Baud auf die Sanktionsliste gesetzt. Begründet werden die Sanktionen mit dem pauschalen Vorwurf angeblicher Propaganda. Verhängt sind sie auf Regierungsebene – ohne juristisches Verfahren, ohne Anhörung der Betroffenen. Grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien werden so ausgehöhlt. Den Betroffenen bleibt nur Klageweg vor dem Europäischen Gerichtshof.

Auf der Sanktionsliste zu landen, bedeutet den Verlust elementarer Grundfreiheiten, wie auch ein Rechtsgutachten zweier renommierter Juristinnen belegt, das ich mit meinem Parlamentskollegen Michael von der Schulenburg in Auftrag gegeben habe. Die Betroffenen haben keinen Zugriff mehr auf ihre Konten, können nicht mehr frei reisen und werden so unmittelbar an ihrer Lebensführung gehindert. Sogar die essentielle Grundsicherung muss beantragt werden. Im Fall von Hüseyin Dogru, der drei kleine Kinder hat, beträgt sie nur 506 Euro – im Monat. 


„Kampf gegen Desinformation“

Die EU-Kommission ist dabei, ein System der Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in Europa zu etablieren. Begründet werden die Maßnahmen mit dem „Kampf gegen Desinformation“ oder, wie es heute gerne genannt wird, „hybride Bedrohungen“. Neu ist dies nicht, Zensurmaßnahmen wurden schon immer so gerechtfertigt. Die Rheinische Zeitung unter Chefredakteur Karl Marx wurde 1843 verboten, weil sie die preußische Zensur gegeißelt hatte. Heute erhalten Journalisten von der EU Arbeitsverbot, weil ihnen vorgeworfen wird, Desinformationspolitik für Russland zu betreiben. Auch hier wird aber mit doppelten Standards gearbeitet. Eine pro-israelische Berichterstattung, die den Völkermord in Gaza beschönigt und in Teilen sogar rechtfertigt, ist kein Problem für die EU-Zensoren.

Wie perfide die Zensur der EU-Kommission funktioniert, lässt sich am Unterwerfungsakt von Frau von der Leyen gegenüber US-Präsident Donald Trump ablesen. Von der Leyen willigte auf einem schottischen Golfplatz, der dem US-Präsidenten gehört, in ein Handelsabkommen ein, das allein der deutschen Industrie ein Minus von 31 Milliarden Euro zu bescheren droht. Die Kommissionschefin rechtfertigte als Teil des „Deals“ ihre Zusage, den USA neben Waffen für 600 Milliarden Dollar auch noch Fracking-Gas für 750 Milliarden Dollar abzukaufen, mit der Behauptung, dieses sei ja klimafreundlicher und billiger als Pipeline-Gas – eine offensichtliche Falschbehauptung, wenn man nicht von einer dreisten Lüge sprechen will. 

Doch zu einer Löschung derlei klarer Fehlinformationen werden die Plattformen im Rahmen des „Digital Services Act“ natürlich nicht verpflichtet, wenn es um die transatlantischen Interessen geht. Es geht immer nur darum, für die Regierenden unliebsame Auffassungen aus dem Netz zu entfernen und so in der Tendenz eine Kritik am Regierungshandeln zu erschweren, wenn nicht zu verhindern. 


Berlins Spiel über Bande

Wer die Hoffnung hegt, die Bundesregierung würde den EU-Angriff auf die Grundrechte kritisch sehen oder sich ihm gar zur Wehr setzen, täuscht sich. Im Gegenteil: Die nationalen Kontrollnetzwerke stimmen sich eng mit der EU-Kommission ab. Im Fall der sanktionierten Journalisten spielt die Bundesregierung offenbar sogar gerne über Bande. Das, was man in Deutschland wegen der höheren Hürden für die Pressefreiheit derzeit noch nicht durchbekommt (wie z.B. den gescheiterten Versuch der damaligen SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die rechte Zeitschrift Compact verbieten zu lassen), versucht man nunmehr über die EU. Hier geht oft schon, was in Deutschland derzeit noch schwer möglich wäre. Während deutsche Gerichte für eine grundrechtsfreundlichere Rechtsprechung bekannt sind, hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon länger bei der Durchsetzung kapitalistischer Grundfreiheiten gegen Grundrechte wie das Streikrecht einen Namen gemacht. 

Es ist offenkundig: Unter der EU-Kommission von Ursula von der Leyen beschleunigt sich der Niedergang Europas auch bei der Presse- und Meinungsfreiheit. Zentrale Freiheits- und Abwehrrechte werden immer stärker ausgehöhlt. Es ist auch aus diesem Grund höchste Zeit für eine Ablösung Ursula von der Leyens. Europa darf sich keine EU-Kommissionspräsidentin leisten, die nicht den Interessen der Menschen in Europa verpflichtet ist, sondern auf allen Ebenen willfährig US-Kapitalinteressen vertritt.


Ruth Firmenich

ist seit 2024 Mitglied des Europäischen Parlaments für das BSW.

Das BSW im Europäischen Parlament: https://bsw-ep.eu/

Ferran Cornellà | CC BY-SA 4.0 | https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=141438379

Im Abgrund der Gesetzlosigkeit: Gutachten zu EU-Sanktionen gegen Europäer

Die EU-Sanktionen gegen Europäer bedrohen die Rechtsstaatlichkeit. Das Europaparlament kann die Aufhebung des Sanktionsrahmens für Desinformation‘ beantragen. Dies geht aus einem im Auftrag der Europaabgeordneten Michael von der Schulenburg und Ruth Firmenich erstellten Rechtsgutachten hervor. In ihrer 66 Seiten umfassenden Untersuchung kommen Prof. Dr. Ninon Colneric, ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof (früher: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften), und Prof. Dr. Alina Miron, Professorin für internationales Recht an der Universität Angers, zu dem Ergebnis, dass zahlreiche Elemente des EU-Sanktionsrahmens gegen „Desinformation“ mit dem Unionsrecht unvereinbar sind. Zudem benennen sie erhebliche Defizite bei der Wahrung grundrechtlicher Mindeststandards.

Besonders kritisch bewerten die Gutachterinnen die Verweigerung des Rechts auf Anhörung für Personen, denen angebliche Desinformation vorgeworfen wird, bevor Sanktionen gegen sie verhängt werden. Dieses Vorgehen sei unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Der Schaden, der „einer der tragenden Säulen der Demokratie – der Meinungsfreiheit – zugefügt wird“, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zum Ziel der Bekämpfung von Desinformation. Die Maßnahmen verstießen sowohl gegen die Verhältnismäßigkeitsanforderungen des EU-Rechts als auch gegen Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. 

Darüber hinaus seien die im Rahmen des Sanktionsregimes vorgesehenen Einschränkungen der Freizügigkeit von EU-Bürgern rechtswidrig, während die rechtlichen Garantien für die Betroffenen insgesamt unzureichend ausfielen. Die verwendeten Begriffe wie „Informationsmanipulation und Einmischung“ seien derart weit gefasst, dass sie dem Rat faktisch eine nahezu uneingeschränkte Ermessensfreiheit bei der Verhängung von Sanktionen einräumten. Dies eröffne die Gefahr politisch motivierter Verfolgung.

Abschließend betonen die Autorinnen die abschreckende Wirkung des neuen Sanktionsregimes auf Journalisten. Es mache riskant, Themen von öffentlicher Kontroverse aufzugreifen, da Informationen jederzeit als „Desinformation“ eingestuft werden könnten. Das Regime könne Journalisten und andere Akteure davon abhalten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Information uneingeschränkt wahrzunehmen. Kostenloser Download hier.


Der Digital Services Act, die Digitalkonzerne und die Meinungsfreiheit

Der freie Journalist Helge Buttkereit hat unter Mitwirkung von Liza Utlizka für den BSW-Europaabgeordneten Fabio De Masi eine Kurzstudie zum Digital Services Act und der Meinungsfreiheit verfasst. Sie beleuchtet die Marktmacht der Digitalkonzerne, staatlichen Zensurtrieb und politische Handlungsoptionen wider die Tech-Giganten. Kostenloser Download hier.


Zensurnetzwerk in Deutschland


Hausdurchsuchungen wegen ironischer Posts, Haftstrafe auf Bewährung für ein Meme – die Meinungsfreiheit in Deutschland gerät immer weiter unter Beschuss. Hinter diesem Vorgehen stecken oftmals staatlich geförderte Meldestellen, bei denen ausdrücklich auch klar von der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen angezeigt werden können. Diese Einrichtungen sind Teil eines zunehmend koordinierten Vorgehens gegen politisch unliebsame Meinungen. In einer Studie hat die Organisation Liber-Net die Ausmaße dieses regelrechten Zensurnetzwerks dokumentiert: In den vergangenen Jahren ist ein Geflecht aus mehr als 330 Regierungsbehörden, so genannten Nicht-Regierungsorganisationen, universitären Arbeitsgruppen, „Faktencheckern“, Think-Tanks und Stiftungen entstanden, die an der Unterdrückung von Online-Inhalten und Formung des Meinungsbildes in Deutschland beteiligt sind.

Die Untersuchung „Das Zensurnetzwerk. Regulierung und Repression in Deutschland heute“ bestätigt, was viele Bürger längst empfinden: Die Freiheit des Wortes ist formal garantiert, gerät aber faktisch zunehmend unter Druck. Offiziell geht es um den Kampf gegen „Desinformation“, „Hassrede“ oder „Delegitimierung des Staates“. Tatsächlich entsteht jedoch ein Klima, in dem legitime politische Kritik schnell unter Verdacht gestellt wird und unbequeme Positionen aus dem öffentlichen Diskurs gedrängt werden.

Besonders problematisch ist dabei die enge Verzahnung zwischen Ministerien, nachgeordneten Behörden und zivilgesellschaftlichen Gruppierungen, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden. Wer Fördermittel erhält, bewegt sich zwangsläufig in einem Rahmen politischer Erwartungshaltungen. Wenn solche Akteure zugleich an der Definition dessen mitwirken, was als „problematische Meinung“ gilt, entsteht ein struktureller Interessenkonflikt. Kritik an Regierungsentscheidungen – etwa in der Corona-Politik oder in der Außen- und Sicherheitspolitik – wird so schnell als „Desinformation“ etikettiert.

Die Studie von Liber-Net zeigt zudem, dass Zensur heute selten offen und direkt erfolgt. Es gibt keine staatliche Zensurbehörde, die flächendeckend Artikel verbietet, Sendungen einfach abschaltet oder den Redaktionen das Wording vorgibt. Stattdessen wirken subtile Mechanismen: algorithmische Herabstufung von Inhalten und Reichweitenbeschränkung bis hin zu öffentlicher Stigmatisierung und Kontosperrungen.


Für das BSW ist klar: Eine lebendige Demokratie braucht kontroverse Debatten. Politische Entscheidungen dürfen nicht durch moralische Abwertung von Kritikern immunisiert werden. Wer Meinungsfreiheit nur dann verteidigt, wenn ihm die geäußerte Meinung gefällt, verteidigt sie nicht – er relativiert sie.

Die Liber-Net-Studie differenziert: „Es ist verlockend, die mehr als 330 Organisationen als Befürworter von Zensur oder sogar als Zensoren zu bezeichnen, aber die Realität ist komplexer. Einige sind eindeutig offen zensierend, wie beispielsweise die von der Regierung ernannte Organisation ‚HateAid‘, die als Trusted Flagger fungiert. Ähnlich reagiert man auf die unironische Initiative ‚Machine Against the Rage’ mit ‚Das kann doch nicht Ihr Ernst sein?‘, aber ernst ist es ihnen tatsächlich.“ Gleichzeitig umfasst die von Liber-Net angelegte Datenbank auch moderatere Initiativen, wie beispielsweise lokale Behörden, die kleine Zuschüsse für Aufklärungsmaßnahmen gegen Hassreden anbieten, um der zunehmenden gesellschaftlichen Fragmentierung entgegenzuwirken.

Der BSW-Europaabgeordnete Thomas Geisel hat mit Liber-Net-Direktor Andrew Lowenthal, der Journalistin Aya Velázquez, die die COVID-bezogene RKI-Files veröffentlichte, und der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot im Europäischen Parlament über den Zensur-Industriekomplex und seine Gefahren für unsere Freiheit gesprochen. „Das System der Zensur funktioniert ganz anders als das, was die meisten Menschen unter Zensur verstehen“, so sein Resümee.

Zur Studie: https://liber-net.org/germany/#deutsch


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Gaza-Blockade aufheben


Auf Initiative des BSW-Europaabgeordneten Prof. Dr. Jan-Peter Warnke im Europäischen Parlament eine Panel-Diskussion zum Thema „Medizinische Krise in Gaza. Blockade von EU-Hilfe für medizinische Zwecke – Evakuierung oder Behandlung vor Ort?" statt. Eingeladen waren hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der EU-Institutionen sowie renommierte Mediziner mit direkter Erfahrung im Gazastreifen. Die Veranstaltung beleuchtete die dramatische humanitäre Lage und diskutierte konkrete Lösungsansätze.

Das zentrale Problem: 20.000-30.000 Verletzte benötigen dringend medizinische Behandlung. Während medizinische Evakuierungen nach Europa eine Option darstellen, wird die Versorgung vor Ort durch israelische Blockaden massiv behindert. Medizinische Hilfsgüter – Medikamente, chirurgische Instrumente, Titanplatten – werden als „Dual Use"-Güter an der Grenze zurückgehalten. Die EU-finanzierten Container mit dringend benötigter Ausrüstung stehen bereit, können aber nicht in den Gazastreifen gelangen.

Die Expertinnen und Experten waren sich einig: Ohne Aufhebung der Blockade drohen weitere vermeidbare Todesfälle und dauerhafte Behinderungen.

Über den EU-Zivilschutzmechanismus wurden bisher 1.540 Personen (417 Patienten, 1.100 Begleitpersonen) in 13 EU-Staaten evakuiert – bei über 18.500 Wartenden. 5.500 Tonnen Hilfsgüter stehen bereit, können aber oft nicht geliefert werden.

Die Bilanz im Gesundheitswesen ist erschütternd: 60 Prozent der Gesundheitseinrichtungen in Gaza sind zerstört, über 800 Angriffe auf medizinische Einrichtungen dokumentiert. Fast 1.000 im Gesundheitswesen Beschäftigte sind getötet worden. Das Einsatzverbot für 37 NGOs, darunter Ärzte ohne Grenzen, verschärft die Lage dramatisch.

Dr. Graham Groom, orthopädischer Chirurg aus London, war über 40 Mal im Gazastreifen. Mit Blick auf mehr als 72.000 Tote und mehr als 100.000 Verletzte sprach von einem „Fließband verstümmelter Körper“ und kritisierte scharf, dass Israels Armee unter „Waffenstillstand“ weiter bombardiert. Seine klare Botschaft: Lokale Behandlung wäre kostengünstiger und effektiver als Massenevakuierung, doch fehlt es an Ausrüstung. „Dies ist kein Krieg, sondern Massenmord und Verstümmelung.“

Ein zentrales Fazit der Diskussion: Evakuierung und Behandlung vor Ort sind keine Alternativen, sondern müssen Hand in Hand gehen. Die kostengünstigste und effektivste Lösung wäre die Wiederherstellung der lokalen Behandlungsmöglichkeiten – doch dafür müssen die Blockaden fallen. 

Prof. Dr. Jan-Peter Warnke will nach erfolglosen Schreiben an Bundesaußenminister Johann Wadephul und die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas nun direkt die Parlamentarierkollegen in der Knesset um Unterstützung bitten. Seine Botschaft: „Wer ein Mensch ist im 21. Jahrhundert, sollte nicht in der Lage sein, vor diesen Geschehnissen die Augen zu verschließen.“


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(Fotos: IMAGO / Independent Photo Agency Int. | Ruth Firmenich)

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