BSW im Bund

BSW setzt klare Linie für neue Polizeigesetze

Sicherheit ja – Überwachungsstaat nein

Von Amira Mohamed Ali & Fabio De Masi

Mit Blick auf die Entscheidungen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg über neue Polizeigesetze in diesem Sommer hat das BSW seine sicherheitspolitischen Grundsätze bundesweit deutlich gemacht – sie sind politische Leitlinie für alle Landesverbände und Fraktionen. Die BSW-Vorsitzenden Amira Mohamed Ali und Fabio De Masi haben dazu im Mai ein Grundsatzpapier veröffentlicht, das wir im folgenden dokumentieren.


Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) stellt sich klar gegen die systematische Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse. Polizeigesetze, die auf anlasslose Überwachung weiter Bevölkerungsteile ausgerichtet sind, lehnen BSW-Fraktionen und -Abgeordnete ab.


Sicherheit ist ein Grundrecht – der Staat muss liefern

Jeder Bürger hat ein Recht auf ein sicheres Lebensumfeld – auf der Straße, im Park, in der eigenen Wohnung und im digitalen Raum. Das BSW steht dazu ohne Wenn und Aber. Polizistinnen und Polizisten brauchen wirksame, zeitgemäße Befugnisse, um Straftaten aufzuklären und das gesellschaftliche Miteinander zu schützen. Aufgabe der Sicherheitsbehörden ist es, Straftaten sowie Gefahren für die öffentliche Sicherheit mit konkret angemessenem Überwachungsdruck zu verhindern und zu verfolgen. Polizei und Staatsanwaltschaft müssen qua Gesetz jeden Verdacht auf eine Straftat verfolgen. Diese Strafverfolgungspflicht begründet allerdings kein präventives Mandat, ausnahmslos jegliche Regelverletzung bereits im Vorfeld zu erkennen und auszuschließen – denn die praktische Konsequenz wäre ein Überwachungsstaat.


Sicherheit rechtfertigt nicht alles

Ordnungspolitische Verantwortung heißt nicht, unter dem Vorwand steigender Kriminalität jede technisch mögliche, datenbasierte Kontrolle weit im Gefahrenvorfeld einzuführen. Wer alle Bürger zu potenziellen Verdächtigen macht, betreibt keine Sicherheitspolitik – sondern Misstrauenspolitik gegenüber der eigenen Bevölkerung. Es wäre zudem die Preisgabe wesentlicher Prinzipien des Rechtsstaates: Wenn Bürger sich durch angepasstes Verhalten permanent gegenüber Algorithmen entlasten müssen, werden die Verhältnismäßigkeit und das polizeirechtliche Grundprinzip, dass staatliche Eingriffe eine individuell verantwortete Gefahr voraussetzen, ausgehöhlt. Wer algorithmische Risikoeinschätzung an die Stelle des konkreten Gefahrverdachts setzt, entzieht dem Bürger jeden Anknüpfungspunkt, sich gegen staatliche Eingriffe zur Wehr zu setzen – und kehrt die Schutzrichtung des Rechtsstaats um.

Wenn Internet und öffentliche Räume flächendeckend und automatisiert überwacht werden, hört das Recht auf Anonymität in der Öffentlichkeit auf zu existieren. Wenn Regierungskritik und freie Meinungen bei automatischer polizeilicher Datenauswertung zum belastenden Fakt werden, werden die Sorgen der Bürger missbraucht, um die Freiheit von Überzeugung, Haltung und Wort Stück für Stück abzuschaffen. Das ist staatlich organisierte Meinungssteuerung mit ordnungspolitischen Mitteln.


Was auf dem Tisch liegt – und warum wir jetzt handeln müssen

In Thüringen, Sachsen und Brandenburg stehen in den kommenden Monaten neue Polizeigesetze zur Beschlussfassung an. Das BSW unterstützt zeitgemäße Befugnisse, solange und soweit diese zur Erfüllung von Strafverfolgungspflicht und Schutzauftrag erforderlich – und klare Grenzen und Kontrollinstrumente gesetzlich bestimmt sind.

Die vorliegenden Entwürfe bündeln Befugnisse, die weit über den Schutz vor konkreten Gefahren hinausgehen und gerade in ihrem Zusammenwirken, weitgehend unbemerkt, Überwachungsansätze etablieren, darunter:

  • KI-gestützte, automatisierte Datenanalyse durch die Vernetzung behördlicher Datenbestände mit öffentlich zugänglichen Quellen (Internet/Social Media) – auch mittels kommerzieller Systeme (wie Palantir) ohne transparente Algorithmen
  • Weitreichende Videoüberwachung durch Verknüpfung und teils automatisierte Auswertung stationärer Kameras, Drohnen, Fahrzeugsysteme, Bodycams und Verkehrssystemkameras
  • Automatisierte Verhaltensanalyse und Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – retrograd wie in Echtzeit – auch mittels selbstlernender Systeme; ohne belastbaren wissenschaftlichen Nachweis der Zuverlässigkeit
  • Erweiterte Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung – nicht nur zur Strafverfolgung, sondern zur Gefahrenabwehr
  • Verdeckte automatisierte Kennzeichenerfassung – nicht nur zur Fahndung, sondern zur anlasslosen Gefahrenabwehr

Eine solche Überdehnung der Befugnisse würde alle Menschen treffen, die im Netz Stellung beziehen oder mit Freunden chatten, sich in Innenstädten aufhalten, Verkehrsmittel nutzen, demonstrieren, reisen oder Veranstaltungen besuchen.

Diese Befugnisausweitung könnte die Sicherheitsbehörden grundlegend neu ausrichten: weg von einer Polizei, die auf klarer Rechtsgrundlage wirksam gegen konkrete Täter und Störer einschreitet – hin zu einem prädiktiven, datengetriebenen Sicherheitsdienstleister, der das Verhalten aller Menschen weit im Gefahrenvorfeld permanent und flächendeckend prüft und bewertet. Das im Ziel richtige Bestreben, Polizeibefugnisse bundesweit zu harmonisieren, ist unter diesen Vorzeichen längst zu einem Wettbewerb der Innenministerien geworden: Wer neue Befugnisse zuerst oder mit wenig Beschränkungen durchsetzt, setzt Forderung und Referenz für andere Länder und Parlamente. Diesem Ansatz und dieser Logik stellt sich das BSW entgegen.


Es gibt bessere Alternativen

Zu diesem Überwachungsansatz gibt es gute, substanzielle Alternativen. Gesellschaftliche Probleme, Konflikte, Radikalisierung und Kriminalität mit technischer Hochrüstung und Datensammlung zu beantworten ist einfach und schnell – erfolgt aber stets um den Preis breiter Kontrolle rechtstreuer Bürger und einer verfassungsrechtlich kritischen Überwachungsgesamtrechnung. Soziale Stabilität, gesellschaftliche Teilhabe, Aufstiegschancen, frühe Wertevermittlung, ein breit akzeptiertes Normengerüst, gelingende Integration und Leistungsgerechtigkeit schaffen eine funktionierende Gesellschaft – und leisten oft mehr als teure Überwachungsarchitektur. Wer Kriminalität dauerhaft zurückdrängen will, muss immer auch deren Ursachen bekämpfen und den Staat im Alltag wieder handlungsfähig machen. So kann eine Spirale immer stärkerer technischer Überwachung vermieden werden.

Community Policing (lokale Polizeiarbeit mit zivilgesellschaftlicher Kooperation und präventivem Ansatz) etabliert kontinuierliche, stabile Beziehungen zwischen Polizei und lokaler Gemeinschaft. Sichtbare, ansprechbare Polizeikräfte und fachübergreifende Teams lösen Sicherheitsprobleme vor Ort, bevor Kriminalität entsteht – präventiv wirksamer und weniger grundrechtsintensiv als technische Dauerüberwachung. Flächendeckende Überwachung ersetzt kein Vertrauen zwischen Polizei und Bevölkerung – sie zerstört es. Im Bereich der Deradikalisierung wirken ähnliche Ansätze. Das erfordert mehr Stellen, nicht mehr Technik. Es ist eine Frage sicherheitspolitischer Richtung und haushaltspolitischer Prioritäten. Den Einwand, Community Policing sei langsamer und schwerer messbar als Überwachungstechnologie, wird das BSW nicht als Argument akzeptieren – er beschreibt allenfalls politischen Komfort, nicht Sicherheitsgewinn.


Das Trennungsgebot schützt die Freiheit

Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten schließt aus, dass beide Behörden funktional verschmelzen – und schließt damit eine politische Polizei aus. Gegenwärtig wird diese Trennung auf allen vier Ebenen – funktionell, organisatorisch, befugnisrechtlich und beim Datenaustausch – massiv unter Druck gesetzt. Deutschlands historische Erfahrungen – untereinander nicht vergleichbar, aber jeweils warnend – werden systematisch beiseite geräumt, während eine integrierte Sicherheitsarchitektur errichtet wird. Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung sind Eingriffsbefugnisse, die die Strafprozessordnung an strenge Voraussetzungen knüpft: Anfangsverdacht, Richtervorbehalt, Akteneinsicht und Verwertungsverbote. Wer diese Instrumente aus dem Strafprozessrecht ins polizeiliche Gefahrenabwehrrecht der Länder überführt, umgeht genau diese Schutzgarantien. Das Ergebnis: Dieselben tiefgreifenden Überwachungsmaßnahmen – aber ohne gleich starken Rechtsschutz für die Betroffenen. Aus rechtsstaatlich gebundenen Ermittlungsinstrumenten werden so Werkzeuge präventiver Überwachung. Mit der Einführung originär strafprozessualer Befugnisse im Gefahrenabwehrrecht der Länder wird zudem die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung – Strafprozessrecht obliegt dem Bund, Gefahrenabwehrrecht ist Länderkompetenz – zunehmend unterlaufen. Das BSW bewahrt Trennungsgebot und klare Zuständigkeiten und führt den Verfassungsschutz auf den gesetzlichen Auftrag – Schutz vor terroristischer und extremistischer Gewalt sowie Spionage – zurück.

Das Grundgesetz lässt Bundeswehreinsätze im Inland nur in streng geregelten Ausnahmefällen zu. Die schleichende Übernahme polizeilicher Aufgaben durch militärische Streitkräfte – wie bei der Drohnenabwehr oder dem Schutz sensibler Einrichtungen – stellt dieses Verfassungsprinzip infrage und wird vom BSW abgelehnt.


Drohnenabwehr

Die Drohnenabwehr ist bislang eine polizeiliche und keine militärische Aufgabe in der Bundesrepublik. Parlamente und die Öffentlichkeit haben zunächst Anspruch auf eine klare Faktenlage zur Bedrohung der kritischen Infrastruktur durch Drohnen. Hysterie und ungesicherte Erkenntnisse dürfen kein willkommener Anlass sein, die Trennung von polizeilichen und militärischen Einsatzbereichen aufzuheben. Hersteller von Drohnen, die sich an die allgemeine Öffentlichkeit wenden, müssen zudem gesetzlich darauf verpflichtet werden Geo-Fencing zu integrieren, sodass Drohnen mittels Software am Starten in Sperrzonen gehindert werden.


Unsere Grundlinie: Sechs Bedingungen für die Zustimmung des BSW

Das BSW unterstützt Sicherheitsgesetzgebung, wenn sie sechs Bedingungen erfüllt:

  1. Verhältnismäßigkeit: Eingriffe in Grundrechte müssen auf konkrete, nachweisbare Gefahren beschränkt sein. Anlasslose Massenüberwachung – auch technisch vermittelt – ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und wird vom BSW abgelehnt.
  2. Gefahrenbegriff: Die Eingriffsschwelle darf keinesfalls interpretierbar – und damit auf vermeintliche Meinungsdelikte ausweitbar sein. Die „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ bleibt zentrales Schutzgut. Den Bestand des Staates und das Funktionieren seiner Institutionen schützen wir vor physischen Angriffen – aber nie vor Machtkritik. Die „konkrete Gefahr“ bleibt Standardschwelle; die Verlagerung von Befugnissen ins Gefahrenvorfeld ist absolute Ausnahme – rechtlich umgesetzt über enge, bereichsspezifische Tatbestände statt ausgeweitete Gefahrendefinitionen.
  3. Kontrolle und Transparenz: Jede neue Befugnis braucht klare Grenzen und Kontrollinstrumente, wie: Anwendungsgrenzen, hohe Anordnungskompetenz, Richtervorbehalt, Pilotprojekte mit verpflichtender Evaluation und/oder parlamentarische Kontrolle. Behörden, die Befugnisse missbrauchen, müssen gestoppt werden können. Verordnungsermächtigungen, die die gesetzgeberische Hoheit des Parlamentes auf die Exekutive übertragen, erfolgen nur mit klarem Rahmen und eindeutiger Zweckbestimmung.
  4. Datenschutz, Datenhoheit und Datensparsamkeit: Der Staat darf nicht auf Vorrat sammeln, was er nicht braucht. Biometrische Massenerfassung, automatisierte Profilerstellung und der Einsatz kommerzieller Überwachungstechnologie ohne klare gesetzliche Schranken sind abzulehnen. KI-gestützte Profilerstellung ist allenfalls zur Abwehr von terroristischer und extremistischer Gewalt und schwerster Kriminalität zulässig – und auch dort nur unter striktem Richtervorbehalt und umfassender parlamentarischer Kontrolle.
  5. Trennungsgebot und Verfassungsrahmen: Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten ist einzuhalten. Das BSW lehnt einen institutionalisierten Einsatz der Bundeswehr für polizeiliche Aufgaben im Inland ab.
  6. Eine Einführung von Palantir lehnt das BSW vollständig ab – und gleichermaßen Vorratsbefugnisse, mit denen diese Analysesoftware entgegen anderslautender Bekundungen durch die Hintertür doch beschafft werden kann. Klare Bedingungen für die Zustimmung zur polizeilichen Datenauswertung sind enge Anwendungsgrenzen, Richtervorbehalt, parlamentarische Kontrolle und eine konkrete europäische Software, deren Algorithmen und Datenflüsse vollständig nachvollziehbar und überprüfbar sind.


Sicherheit und Freiheit sind kein Widerspruch

Das BSW vertritt Menschen, die sich Schutz wünschen – vor Kriminalität, vor sozialem Absturz und ebenso vor einem Staat, der sie bevormundet oder ausspioniert. Diese Ansprüche sind berechtigt. Deshalb stehen wir für eine Sicherheitspolitik, die tatsächlich schützt: mit gut ausgestatteter Polizei, sozialer Prävention und funktionierender Justiz – aber ohne Überwachungsinfrastruktur, die am Ende gegen unbescholtene Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden kann. Freiheit ist keine Schwäche des Rechtsstaats. Sie ist sein Fundament.

Das Papier zum Download: Sicherheit ja – Überwachungsstaat nein


Beschluss des BSW-Bundesvorstands

Macht der Tech-Konzerne brechen – Kinder schützen ohne Massenüberwachung!


Das BSW will die Macht der Tech-Konzerne brechen und Kinder und Jugendliche schützen. Wir lehnen jedoch Social-Media-Verbote und den gläsernen Bürger im Internet ab. Angemessene Maßnahmen zum Jugendschutz unterstützen wir ausdrücklich, aber nicht über eine Massenidentifizierung aller Bürger. Diese Linie deckt sich mit der Position von Jugendschutz-Experten. Das positive Ziel des Kinder- und Jugendschutzes wird von Staaten und Konzernen missbraucht, um die freie Meinungsäußerung einzuschränken und Bürger anlasslos zu durchleuchten.

  • Macht der Tech-Konzerne brechen, über Plattform-Pflichten statt Nutzer-Identifizierung.
  • Kinder schützen, ohne 84 Millionen Bürger anlasslos zu durchleuchten.
  • Suchtdesign generell unterbinden, für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
  • Öffentliche digitale Alternativen fördern, ohne Parteienfilz wie beim ÖRR.


Wir stehen für ein freies Internet für die Bürger, gegen den Überwachungsstaat und gegen die Macht der Plattformen

CDU/CSU, SPD und Grüne forcieren Social-Media-Verbote für Kinder, verbunden mit einer Ausweiskontrolle fürs Internet, die alle 84 Millionen Bürger betrifft. Kinderschutz dient hier als trojanisches Pferd: das eigentliche Ziel ist eine allgemeine Identifizierungspflicht im digitalen Raum. Dass Verbote keine Kinder schützen, ist empirisch belegt: In Australien haben rund 70 Prozent der betroffenen Teenager weiterhin Zugang zu gesperrten Plattformen, in Frankreich stieg die VPN-Nutzung um 1.000 Prozent. Die Verbote schützen keine Kinder, sie liefern jedoch den Vorwand für flächendeckende Überwachungsinfrastruktur.

Das BSW verfolgt einen grundlegend anderen Ansatz: Nicht die Nutzer kontrollieren, sondern die Plattformen in die Pflicht nehmen. Wenn ein Produkt gefährlich ist, prüft man nicht die Ausweise der Käufer, man macht das Produkt sicher. Dieses Prinzip gilt für Lebensmittel, Autos und Medikamente. Es muss auch für digitale Plattformen gelten. Wir nutzen die Plattform-Pflichten des Digital Services Act (DSA) als europäischen Rahmen, lehnen aber jede Ausweitung des DSA in Richtung staatlicher Inhaltskontrolle entschieden ab. Plattformhaftung darf nicht zum Vehikel staatlicher Inhaltsregulierung werden.

Wirksamer Jugendschutz beginnt nicht beim Ausweis im Internet, sondern bei den Eltern und Erziehenden. Eine ab Werk verfügbare, lokal arbeitende Elternkontrolle versetzt sie auch ohne IT-Vorkenntnisse in die Lage, Bildschirmzeit und Inhalte an die kognitive und emotionale Reifung ihrer Kinder anzupassen. Statt Kinder durch pauschale Verbote zu entrechten, fördert dieses Modell die Auseinandersetzung mit den eigenen Gewohnheiten in Kommunikation mit den Eltern.


Der Parteivorstand fordert hierzu die folgende 12-Punkte-Linie:

  1. Recht auf pseudonyme Nutzung. Das BSW bekräftigt das Recht auf anonyme oder pseudonyme Nutzung digitaler Dienste[1]. Keine Klarnamenpflicht. Sie ist zur Verfolgung von Straftaten nicht erforderlich
  2. Keine allgemeine Pflicht zum Altersnachweis. Anlasslose Altersprüfung für soziale Netzwerke verletzt Grundrechte, namentlich das Recht auf Privatsphäre und auf informationelle Selbstbestimmung. Sie führt zur Massenidentifizierung aller Bürger.
  3. Strafverfolgung ohne Generalverdacht, kein Palantir und Co. Anlassbezogen und verhältnismäßig. Identifizierung erst bei konkretem Verdacht, nicht prophylaktisch für alle. Plattformen müssen Daten zu Tatverdächtigen herausgeben können, aber nicht zur dauerhaften Vorab-Speicherung verpflichtet werden. Der biometrische Abgleich mit frei zugänglichen Internetdaten und die automatisierte Datenanalyse durch Sicherheitsbehörden sind nur mit klarer Rechtsgrundlage und unter parlamentarischer Kontrolle zulässig. Eine Auslagerung an Stellen außerhalb der EU lehnen wir ab. Software ohne öffentlich überprüfbaren Quellcode (insbesondere Palantir) darf nicht mit sensiblen staatlichen Datenbeständen verbunden werden. Die Bundeswehr hat dies aus IT-Sicherheitsgründen Ende April 2026 explizit ausgeschlossen (Vizeadmiral Daum, Inspekteur Cyber- und Informationsraum).
  4. Sichere Voreinstellungen für alle. Das BSW fordert sichere Voreinstellungen auf Plattform- und Betriebssystemebene. Für alle Nutzer müssen private Konten (öffentliche Sichtbarkeit von Profil und Beiträgen standardmäßig deaktiviert) sowie nicht-personalisierte Empfehlungssysteme der Standard sein. Manipulative Designs (Nudging), die Nutzer zu preisgebenden Einstellungen drängen, sind durch die staatliche Aufsicht konsequent zu unterbinden.
  5. Altersnachweise nur in eindeutigen Hochrisikobereichen, ohne Identitätsoffenlegung. Eine Pflicht zum Altersnachweis darf nur für Hochrisikoinhalte im Sinne der §§ 4, 5 JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) gelten, namentlich kommerzielle Pornografie und Glücksspiel. Auf Mischplattformen ist die Prüfung inhaltsbezogen: ausschließlich für die konkret betroffenen Inhalte, nie für den Zugang zur Plattform als solche oder ihre allgemeine Nutzung. Das Verfahren bleibt auf den reinen Altersnachweis beschränkt: kein Klarname, kein Identitätsabgleich, keine Wiedererkennung über Dienste hinweg (siehe Punkte 6 und 9). Mindestens zwei gleichwertige Verfahren müssen bereitstehen, damit niemand ohne digitalen Ausweis ausgeschlossen wird. Die Regelung steht unter Parlamentsvorbehalt und ist nach spätestens fünf Jahren neu zu beschließen (Sunset-Klausel).
  6. EUDI-Wallet – so nicht! Die EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet, eine Art digitale Brieftasche in Form einer Smartphone-App) ist in der aktuellen Form nicht zustimmungsfähig und nicht sicher gegen Hacking. Sie darf keine Voraussetzung für allgemeine Internetdienste werden. Die Wallet soll Eigenschaften nachweisen können (etwa „über 18"), ohne Identität oder andere Daten offenzulegen. Höchster Datenschutzstandard, analoge Alternative (zum Beispiel Personalausweis vor Ort) für jeden Dienst.
  7. Suchtdesign und intransparente Vorschlagssysteme begrenzen. Personalisierte Endlos-Feeds, automatisches Weiterspielen, tägliche Belohnungsserien (Streaks) und Push-Benachrichtigungen, die Druck erzeugen, etwas zu verpassen, sind standardmäßig zu deaktivieren. Intransparente Vorschlagssysteme sind zu verbieten; zulässig sind nur Empfehlungssysteme, die für die Nutzer erklärbar, transparent konfigurierbar und abschaltbar sind. Beweislast bei der Plattform.
  8. Medienkompetenz und Jugendschutz auf Geräteebene. Betriebssysteme mit transparenten Kriterien und ohne Zensurinfrastruktur. Dies ermöglicht Eltern, einbezogen zu werden.
  9. Keine zentralisierten Identifikationssysteme als Standard. Weder privatwirtschaftlich noch staatlich. Wo Identifikation nötig ist: spezifische, datensparsame Lösungen statt biometrischer Riesendatenbanken.
  10. Übermäßige Datenabfrage zurückdrängen. Plattformen dürfen nur die Daten erheben, die für die konkrete Funktion nötig sind. Kein routinemäßiges Sammeln auf Vorrat. Datenschutzaufsicht und Sanktionen stärken.
  11. Jährlicher Datentransparenzbericht. Plattformen mit über zehn Millionen Nutzern müssen ihren Nutzern jährlich einen verständlichen Datenkontoauszug bereitstellen: welche Daten erhoben, wie verwendet. Datenkraken müssen liefern, nicht die Bürger. Enteignung unserer Daten stoppen.
  12. Öffentliche digitale Alternativen, ohne Parteienfilz. Der Aufbau einer öffentlich finanzierten, gemeinwohlorientierten digitalen Infrastruktur (Suche, soziale Netzwerke, Cloud-Dienste, Messaging) ist europapolitisch zu ermöglichen, ohne Parteienfilz und ohne die Staatsnähe des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Hierfür ist das EU-Beihilferecht entsprechend anzupassen, damit Mitgliedstaaten gemeinwohlorientierte digitale Dienste gezielt fördern können.

 

Das BSW fordert die Bundesregierung auf:

  1. keine allgemeine Altersverifikation für soziale Netzwerke einzuführen;
  2. die EUDI-Wallet nicht zur Voraussetzung für allgemeine Internetdienste zu machen;
  3. Plattformbetreiber gesetzlich zu Produktsicherheit und Transparenz zu verpflichten;
  4. einen Gesetzentwurf zum Verbot von Suchtdesign und intransparenten Vorschlagssystemen vorzulegen, anschlussfähig an die DSA-Vorschrift zu Empfehlungssystemen, aber als generelle Pflicht und nicht beschränkt auf sehr große Plattformen;
  5. die automatisierte Gesichtserkennung anhand öffentlich zugänglicher Bilder im Internet sowie KI-gestützte Datenanalysen durch Sicherheitsbehörden nur mit klarer Rechtsgrundlage und parlamentarischer Kontrolle zuzulassen; keine Auslagerung an Stellen außerhalb der EU, kein Einsatz von Software ohne öffentlich prüfbaren Quellcode (insbesondere Palantir).
  6. Einschränkungen der VPN-Nutzung auf nationaler oder europäischer Ebene abzulehnen, weil sie das Recht auf anonyme Internetnutzung im Kern aushöhlen;
  7. Geräte- und Betriebssystem-Hersteller zu verpflichten, ab Werk eine kostenlose, ausschließlich lokal arbeitende und manipulationsgeschützte Elternkontrolle bereitzustellen, mit altersgestuften, frei durch die Eltern anpassbaren Voreinstellungen; ohne personenbezogene Identifikation des Nutzers gegenüber Plattformen (insbesondere ohne Wallet-basierten Altersnachweis nach dem EU Age Verification Blueprint) und ohne Übertragung von Konfigurationsdaten an Dritte;
  8. auf EU-Ebene auf einen verbindlichen offenen Standard für die geräteseitigen Alters- und Inhaltskategorien hinzuwirken (Rechtsgrundlage: Art. 44(1)(j) DSA) und Plattformen zu dessen Unterstützung zu verpflichten.

Drei Parteien kontrollieren die Bürger. Das BSW reguliert die Plattformen. Nur so lässt sich Kinderschutz mit Freiheitsrechten vereinen.


[1] Anonym = vollständig ohne Identitätsbezug, der Dienst kennt keinerlei Klar-Identität (Beispiel: lesender Aufruf einer Webseite ohne Login). Pseudonym = unter einem selbstgewählten Namen, der nicht zwingend mit der Klar-Identität verbunden ist (Beispiel: ein Nutzer-Account unter Künstlernamen). Beide Formen sind grundrechtlich geschützt und für eine offene digitale Öffentlichkeit unverzichtbar.


Zum Download: Beschluss des BSW-Parteivorstands | Macht der Tech-Konzerne brechen – Kinder schützen ohne Massenüberwachung!

(Fotos dieser Seite: Imago/Jochen Tack)

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