BSW in Europa

Konkrete Hilfe für Gaza

Wegschauen ist keine Lösung

Von Prof. Dr. Jan-Peter Warnke


Ich bin Neurochirurg. Vier Jahrzehnte lang habe ich Menschen operiert, bis zu meinem Ruhestand als Chefarzt. Seit meiner Wahl ins Europäische Parlament 2024 bin ich für fünf Jahre politisch tätig. Aber eines hat sich nicht verändert: Ich bin und bleibe Arzt. Vielleicht betrachte ich deshalb die Ereignisse im Gazastreifen anders als viele Berufspolitiker.

Wenn man sein Leben damit verbracht hat, Verletzungen zu behandeln und Leben zu retten, sieht man in den Bildern aus Gaza nicht zuerst Kriegsstrategien oder geopolitische Interessen. Man sieht Menschen.

Und genau deshalb kann ich nicht schweigen.

Als ich begann, mich im vergangenen Jahr intensiver mit der Situation im Gazastreifen zu beschäftigen, ging ich zunächst davon aus, dass dort praktisch keine medizinische Versorgung mehr existiert. Die Bilder der Verwüstung erinnerten mich an historische Aufnahmen aus dem zerstörten Warschau im Zweiten Weltkrieg oder Berlin im Mai 1945.

Doch im Austausch mit palästinensischen Ärzten, internationalen Chirurgen und Hilfsorganisationen zeigte sich ein anderes Bild. Es gibt noch Einrichtungen, in denen operiert werden könnte. Es gibt Ärzte in Europa, die vor Ort konkret helfen wollen.

Was fehlt, sind die einfachsten Dinge. Es fehlen Antibiotika. Es fehlen Narkosemittel. Es fehlen Handschuhe, Skalpelle, sterile Tücher, Implantate und Röntgentechnik. Plastische Chirurgen im Gazastreifen sind im Zuge des Krieges getötet worden.

Das bedeutet konkret: Menschen, deren Arme oder Beine nach schweren Verletzungen gerettet werden könnten, verlieren sie. Sie müssen amputiert werden. Nicht, weil die Medizin versagt hätte, sondern weil das notwendige Material zur rettenden Behandlung nicht vorhanden ist.

Für einen Arzt ist das unerträglich.


Hilfe ist vorhanden – sie wird blockiert

Viele der benötigten Hilfsgüter stehen bereit. Medizinisches Material liegt in Containern außerhalb des Gazastreifens. Es befindet sich an Grenzübergängen oder in Zypern. Es wurde gekauft, organisiert und angeliefert.

Doch die Hilfe gelangt nicht zu den Menschen, weil die derzeitige israelische Regierung sie blockiert. Als Begründung werden sogenannte Dual-Use-Güter angeführt – also Gegenstände, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden könnten. Wer kann erklären, wie Antibiotika, Narkosemittel oder chirurgische Handschuhe unter eine solche Kategorie fallen sollen?

Gemeinsam mit anderen EU-Abgeordneten habe ich mich im vergangenen November an die Bundesregierung gewandt mit der Aufforderung, den Einfluss Deutschlands gegenüber der israelischen Regierung zu nutzen, um die seit langem bestehende Blockade von medizinischen Hilfsgütern für den Gazastreifen aufzuheben. Wir Parlamentarier haben uns diesbezüglich auch an die EU-Kommission gewandt.

Wir erhielten nicht einmal eine Antwort, weder aus Berlin, noch aus Brüssel. Das ist beschämend.



Wir gedenken zu Recht der Opfer von Naturkatastrophen, Terroranschlägen und Kriegen in aller Welt. Warum sollten die Kinder, Frauen und Männer in Gaza weniger Mitgefühl verdienen?

In persönlichen Gesprächen erlebe ich durchaus Betroffenheit. Viele Kollegen sagen mir, dass sie die Bilder aus Gaza erschüttern. Aber sobald Fraktionsdisziplin, parteipolitische Rücksichtnahmen oder geopolitische Loyalitäten ins Spiel kommen, setzt das große Schweigen ein.

Doch Wegschauen war noch nie eine Lösung.

 

Als Arzt halte ich Untätigkeit nur schwer aus

Das Schwierigste an meiner politischen Arbeit in Brüssel ist die Erfahrung der Ohnmacht. Als Neurochirurg und Klinikdirektor wusste ich am Ende eines Tages, was ich getan hatte. Ich konnte sehen, dass ein Mensch operiert worden war und ob eine Behandlung geholfen hatte.

In der Politik kann man viele Tage mit Gesprächen, Sitzungen und Briefen verbringen – und dennoch nichts erreichen.

Ich habe nun beschlossen, auch wieder als Arzt tätig zu werden. Ich möchte neben meiner parlamentarischen Arbeit in Krankenhäusern im Westjordanland oder in Ostjerusalem arbeiten und dort operieren, um ein Zeichen zu setzen, dass jedes Menschenleben zählt.

Ich kann den Konflikt nicht beenden. Ich kann die politische Blockade nicht allein überwinden. Aber ich kann damit wenigstens einzelnen Menschen helfen.


 

Menschlichkeit bewahren

Die Diskussion über Gaza ist häufig geprägt von der Frage, bist Du für Israel oder bist Du für Palästina. Ich halte das für einen Irrweg. Man muss nicht gegen Israel sein, um das Leid palästinensischer Kinder und der verletzten Zivilisten zu beklagen. Man muss nicht Partei für die Hamas ergreifen, um auf die Einhaltung des Völkerrechts zu bestehen. 

Wir dürfen unsere Menschlichkeit nicht politischem Lagerdenken opfern. Als Arzt habe ich nie gefragt und werde ich nie fragen, welcher Partei ein Patient angehört, welche Religion er hat oder welcher Nation er entstammt. Das Leben eines Menschen ist nicht mehr oder weniger wert, je nachdem, auf welcher Seite einer Grenze er geboren wurde. 

Das dürfen wir nie vergessen. Wenn wir anfangen, bei Mitgefühl und Menschlichkeit Unterschiede zu machen, verlieren wir am Ende nicht nur unseren moralischen Kompass. 

Wir verlieren uns selbst.

Prof. Dr. Jan-Peter Warnke

ist Neurochirurg und seit 2024 Mitglied des Europäischen Parlaments für das BSW. Er ist Vollmitglied im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheit (EMPL) sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON).

Jan-Peter Warnke wurde 1959 in der DDR geboren, ist verheiratet und Vater von vier Kindern. Von 1993 bis 2023 war er Chefarzt einer Neurochirurgischen Klinik in Sachsen. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Hochschullehrer und Wissenschaftler. Er ist Gründer der Vigdis-Thompson-Foundation, einer gemeinnützigen Wissenschaftsstiftung, die sich mit der Erforschung einer seltenen neurologischen Erkrankung beschäftigt.

Das BSW im Europäischen Parlament: https://bsw-ep.eu/

Ferran Cornellà | CC BY-SA 4.0 | https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=141438379

EU-Anhörung zu Journalisten-Sanktionen

Ein Rechtsstaat misst sich daran, wie er mit seinen Kritikern umgeht


Als im Europäischen Parlament im Mai über die Folgen des EU-Sanktionsregimes für Journalisten, Publizisten und politische Aktivisten diskutiert wurde, blieb ausgerechnet der zentrale Betroffene der Anhörung außen vor. Der Berliner Journalist Hussein Doğru konnte lediglich per Video zugeschaltet werden. Eine persönliche Teilnahme scheiterte nicht an einem direkten Verbot, sondern an einem kafkaesken bürokratischen Ping-Pong auf Zeit.

Zehn Tage lang haben die BSW-Europaabgeordnete Ruth Firmenich und ihre Mitarbeiter vergeblich herauszufinden versucht, welche deutsche Behörde dafür zuständig wäre, dem sanktionierten deutschen Staatsbürger eine eintägige Reise nach Brüssel zu ermöglichen. Mehr als 40 Telefonate mit Ministerien und Behörden bis zuletzt führten ins Leere.

„Ich habe mit dem Bundesfinanzministerium, mit dem Auswärtigen Amt, mit der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung – jeweils mehrfach – und mit der Ständigen Vertretung in Brüssel gesprochen. Aber niemand, wirklich niemand, fühlte sich zuständig“, berichtet Ruth Firmenich in der Veranstaltung „EU-Sanktionen – Angriff auf Rechtsstaat und Grundrechte“. Jede Behörde hat auf die nächste verwiesen.

Das Verwirrspiel macht ein grundlegendes Problem der europäischen Sanktionspraxis sichtbar: Sanktionen werden beschlossen und automatisch umgesetzt. Sobald Betroffene jedoch ihre Rechte wahrnehmen oder Ausnahmen beantragen wollen, verliert sich die Verantwortung in einem undurchschaubaren Geflecht von Zuständigkeiten. Oft bleibt unklar, wer überhaupt Entscheidungen treffen kann.

Über diese Entwicklung haben Juristen, Wissenschaftler und Betroffene auf Einladung der BSW-Abgeordneten Ruth Firmenich und Michael von der Schulenburg sowie Danilo Della Valle von der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung im Europäischen Parlament in Brüssel berichtet.

Es geht um die Frage, wie weit die Europäische Union gehen darf, wenn sie Personen als Teil „ausländischer Einflussoperationen“ oder „hybrider Bedrohungen“ einstuft. Zugleich ist die grundsätzliche Frage berührt, was vom Rechtsstaat bleibt, wenn Sanktionen nicht mehr nur Oligarchen oder Waffenhändler treffen, sondern zunehmend Journalisten, Publizisten und politische Kommentatoren.


„Ich wurde nie angeklagt“

Hussein Doğru, Gründer des inzwischen eingestellten Nachrichtenportals Red Media, steht seit Mai 2025 auf einer EU-Sanktionsliste. Die Folgen sind weitreichend: Seine Konten wurden eingefroren, berufliche Tätigkeiten praktisch unmöglich gemacht und seine Reisefreiheit eingeschränkt. Zeitweise waren sogar die Konten seiner Ehefrau und seiner Mutter gesperrt. Obwohl beide selbst gar nicht auf einer Sanktionsliste stehen, wurden sie in Sippenhaftung genommen.

„Ich wurde nie strafrechtlich verurteilt. Es gab keinen Prozess. Kein Gericht hat Beweise gegen mich geprüft. Ich wurde einfach auf eine Liste gesetzt“, schildert Doğru. Von den Sanktionen hat er erst an der Supermarktkasse erfahren, als seine Bankkarte nicht mehr funktionierte. Bis heute kann er nicht frei über sein Geld verfügen, ganze 506 Euro im Monat werden im zugestanden, auf Antrag bei den zuständigen Stellen. „Ich kann keine Windeln für meine Babys kaufen. Ich kann keine Medikamente für meine Kinder bezahlen.“

Doğru ist deutscher Staatsbürger, Vater von drei Kindern und Journalist. Die Europäische Union wirft ihm weder Gewaltaufrufe noch die Finanzierung bewaffneter Gruppen oder andere Straftaten vor. Begründet werden die Sanktionen vielmehr mit seiner journalistischen Arbeit, insbesondere seiner Berichterstattung über den Gaza-Krieg und die Solidaritätsbewegung für Palästina. Laut Sanktionsbeschluss soll er durch seine Veröffentlichungen russische Desinformation und „destabilisierende Aktivitäten“ unterstützt haben.

Doğru weist diese Vorwürfe entschieden zurück.

„Ich stehe heute nicht vor Ihnen, weil ich freigesprochen wurde. Ich stehe vor Ihnen, weil ich niemals angeklagt wurde. Genau das ist das Problem.“


Geheime Beweise und falsche Behauptungen

Bis heute ist nicht nachvollziehbar, auf welcher konkreten Grundlage die Europäische Union ihre Entscheidung getroffen hat. Schon die öffentlich bekannten Informationen werfen erhebliche Fragen auf. So wird Doğru in den offiziellen EU-Dokumenten weiterhin als türkischer Staatsangehöriger geführt, obwohl er ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Seine Anwälte haben die zuständigen Institutionen wie auch die Bundesregierung mehrfach auf diesen Fehler hingewiesen – bislang ohne Erfolg.

Für Hussein Doğru ist das weit mehr als eine bloße Ungenauigkeit.

„Es ist leichter zu akzeptieren, wenn die Öffentlichkeit glaubt, die EU habe einen Ausländer sanktioniert. Schwieriger wäre es einzugestehen, dass ein deutscher Journalist wegen seiner journalistischen Arbeit sanktioniert wurde.“

Auch die Qualität der Begründung wirft Fragen auf. Das Doğru-Dossier umfasst ganze 38 Seiten. Einen Nachweis für eine Steuerung durch Russland enthält es den Schilderungen zufolge jedoch nicht.

„Auf keiner einzigen Seite taucht überhaupt das Wort Russland auf“, betont Doğru in der Brüssel Anhörung. Stattdessen würden journalistische Beiträge, politische Kommentare und kritische Analysen als Beleg für angebliche Desinformation herangezogen.

Damit verschiebt sich aus seiner Sicht der Maßstab. Nicht mehr die Frage, ob eine Aussage wahr oder falsch ist, rückt in den Mittelpunkt. Entscheidend werde vielmehr, wer sie äußert und ob dessen politische Positionen als problematisch gelten.

„Wenn Dissens zur Desinformation erklärt wird, dann wird politische Opposition zum Sicherheitsproblem“, warnt Doğru.


Kampagne zur Aufhebung der EU-Sanktionen

Ins Exil gezwungen

Der französische Anwalt Juan Branco, der unter anderem zum Verteidigerteam des Wikileaks-Gründers Julian Assange gehörte, sieht in den aktuellen EU-Sanktionen einen grundsätzlichen Konflikt zwischen staatlicher Macht und demokratischer Öffentlichkeit.

Branco vertritt die Publizistin Nathalie Yamb vor europäischen Gerichten. Auch sie steht auf einer EU-Sanktionsliste und konnte deshalb nicht persönlich an der Anhörung im Europäischen Parlament teilnehmen. Yamb besitzt die schweizerische und die kamerunische Staatsbürgerschaft.

Ihr Fall zeigt nach Auffassung des Juristen besonders deutlich, wie tief solche Sanktionen in das Leben der Betroffenen eingreifen. Als Yamb im Juni 2025 auf die Sanktionsliste gesetzt wurde, hielt sie sich in Kenia auf. Seitdem ist ihr die Einreise in die Europäische Union untersagt. Da Fluggesellschaften ihr zudem die Durchreise über europäisches Territorium verweigern, kann sie bis heute nicht in ihren Wohnort Zug in der Schweiz zurückkehren.

„Sie lebt faktisch im Exil“, sagt Branco.

Besonders bemerkenswert sei dabei die Grundlage der Sanktionen. Yamb unterstützt laut EU-Sanktionsbeschluss „Handlungen oder politische Maßnahmen“ der russischen Regierung, die „die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität oder die Sicherheit in der Union oder ihren Mitgliedstaaten untergraben oder bedrohen, indem sie auf die Manipulation von Informationen zurückgreifen“.

Nach Angaben des Anwalts wird Yamb im Wesentlichen vorgeworfen, an einer Berliner Konferenz teilgenommen zu haben, deren Veranstalter angeblich Verbindungen zur russischen Wagner-Gruppe unterhalten hätten. „Sie erhielt kein Honorar. An derselben Konferenz nahmen auch deutsche Bundestagsabgeordnete teil.“ Dennoch wurden allein ihre Konten eingefroren und ihre Reisefreiheit massiv eingeschränkt.

Branco geht von politisch Motivationen Frankreichs aus: Yamb ist seit Jahren eine der profiliertesten Stimmen gegen französischen Neokolonialismus in Afrika.


Strafrecht ohne Strafprozess

Im Kern richtet sich Brancos Kritik gegen eine juristische Konstruktion, die zentrale Garantien des Strafrechts umgeht. Formal gelten Sanktionen nicht als Strafen. Die Europäische Union versteht sie als außenpolitisches Instrument, mit dem auf das Verhalten einzelner Personen oder Staaten Einfluss genommen werden soll.

Für die Betroffenen sind die Folgen jedoch oft schwerwiegender als manche strafrechtliche Verurteilung. Eingefrorene Konten, faktische Berufsverbote und Reisebeschränkungen greifen tief in das tägliche Leben ein. Gleichzeitig entfallen wesentliche rechtsstaatliche Sicherungen: Die Betroffenen werden vorab nicht angehört, können sich nicht verteidigen, und kein Gericht muss die Vorwürfe prüfen oder Beweise würdigen, bevor die Maßnahmen in Kraft treten.

Erst im Nachhinein bleibt der Weg vor Gericht – Verfahren, die sich häufig über Jahre hinziehen und Unsummen kosten. Selbst erfolgreiche Klagen führen oft nicht zum Ende der Sanktionen. Der Rat der Europäischen Union ergänzt oder verändert seine Begründung und erlässt die Maßnahmen erneut.


Ausweitung eines Ausnahmeinstruments

Dass Individualsanktionen heute Journalisten und Publizisten treffen, ist nach Ansicht der Sanktionsrechtlerin Prof. Dr. Alexandra Hofer das Ergebnis einer Entwicklung, die sich seit Jahren abzeichnet.

Ursprünglich wurden gezielte Sanktionen als Alternative zu umfassenden Wirtschaftsembargos eingeführt. Nach den katastrophalen humanitären Folgen der Irak-Sanktionen mit Hunderttausenden Toten sollte nicht länger die gesamte Bevölkerung unter politischen Zwangsmaßnahmen leiden. Stattdessen sollten sich Sanktionen gezielt gegen politisch Verantwortliche richten.

Doch ihr Anwendungsbereich wurde Schritt für Schritt ausgeweitet, erläutert Hofer. Zunächst trafen sie Terrorverdächtige, später Oligarchen, Unternehmen und staatliche Medien. Heute geraten zunehmend auch missliebige Journalisten, Wissenschaftler und Publizisten ins Visier.

„Das Problem ist nicht neu. Neu ist, wen diese Sanktionen inzwischen treffen“, so Hofer. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an die Terrorlisten der Vereinten Nationen nach den Anschlägen vom 11. September 2001. Auch damals seien Menschen teilweise ohne ausreichende Beweise und gerichtliche Überprüfung auf Sanktionslisten gesetzt worden.

Immer weiter gefasste Kriterien

Hofer warnt vor der steten Ausweitung der Begründungen im EU-Sanktionsregime. Ursprünglich standen konkrete Handlungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine im Mittelpunkt. Inzwischen genügen Formulierungen wie „destabilisierende Aktivitäten“, „Informationsmanipulation“ oder „hybride Bedrohungen“.

Laut Hofer sind diese Begriffe so weit gefasst, dass kaum noch klar erkennbar ist, wo ihre Grenzen verlaufen. „Fast jeder könnte darunterfallen.“

Hinzu kommt ein weiterer Widerspruch: Weder Hussein Doğru noch Nathalie Yamb berichten überhaupt über den Krieg in der Ukraine. Doğru dokumentiert Demonstrationen gegen den Gaza-Krieg, Yamb beschäftigt sich vor allem mit der französischen Afrika-Politik. Trotzdem werden beide unter einem Sanktionsregime geführt, das ursprünglich als Reaktion auf Russlands Angriff auf die Ukraine geschaffen wurde.

Prof. Hofer sieht darin einen grundlegenden Wandel: An die Stelle der offenen politischen Auseinandersetzung tritt zunehmend eine sicherheitspolitische Sicht auf öffentliche Debatten. Nicht der Wahrheitsgehalt einer Aussage ist entscheidend, sondern ob Äußerungen als Teil einer angeblichen ausländischen Einflussnahme interpretiert werden könnten.

Zur Untermauerung ihrer Kritik verweist Hofer auf eine Stellungnahme des UN-Menschenrechtsausschusses: „Die Bestrafung eines Journalisten allein deshalb, weil er Regierung oder politisches System kritisiert, kann niemals eine notwendige Einschränkung der Meinungsfreiheit sein.“

Gerade dieser Grundsatz müsse auch für die Europäische Union gelten.

Hofers Forderung: „Wir brauchen eine politische Debatte über Sanktionen.“

Bislang werde vor allem darüber gesprochen, gegen wen Sanktionen verhängt werden sollen. Deutlich seltener werde gefragt, welche Folgen sie für die Betroffenen haben und ob sie die angestrebten politischen Ziele überhaupt erreichen.

Gerade die Europäische Union, die international für Rechtsstaatlichkeit eintrete, müsse sich daran messen lassen, ob sie diese Maßstäbe auch gegenüber den eigenen Bürgern anlege.


„Wir zerstören das, was wir selbst geschaffen haben“

Der Europaabgeordnete Michael von der Schulenburg, ehemaliger Diplomat mit jahrzehntelanger Erfahrung bei der UNO und OSZE, ordnet die Debatte über die EU-Sanktionen in einen größeren geopolitischen Zusammenhang ein. Aus seiner Sicht geht es längst nicht mehr nur um einzelne Sanktionsfälle, sondern um die Glaubwürdigkeit der internationalen Rechtsordnung insgesamt.

Die Welt befinde sich in einem tiefgreifenden Wandel. Nach Jahrhunderten westlicher Dominanz gewännen Staaten außerhalb Europas und Nordamerikas wirtschaftlich und politisch zunehmend an Einfluss. Statt diese Entwicklung anzuerkennen, begegne der Westen ihr jedoch mit Konfrontation und doppelten Standards im Völkerrecht.

„Die EU bekennt sich offiziell zur UN-Charta, doch in der Realität wird der Angriff auf den Iran nie als völkerrechtswidrig bezeichnet. Es wird kein Wort darüber verloren, dass Israel im Gazastreifen, im Libanon und anderswo gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt. Wir sprechen das schlichtweg nicht an. Es herrscht also eine gewisse Heuchelei im Umgang mit diesem Recht; wir untergraben es regelrecht.“

Gerade Europa habe nach den Katastrophen der beiden Weltkriege entscheidend dazu beigetragen, eine internationale Rechtsordnung aufzubauen. Umso problematischer sei es, wenn ausgerechnet ihre früheren Architekten diese Ordnung heute selbst aushöhlten.

„Wenn wir das Völkerrecht zerstören, untergraben wir gleichzeitig die Rechtsordnung in unseren eigenen Ländern und in der Europäischen Union – also das, was wir gewöhnlich als Rechtsstaatlichkeit bezeichnen.“

Auch die gegenwärtige Sanktionspraxis sieht von der Schulenburg in dieser Entwicklung. Sie erinnere ihn an historische Formen von Ächtung und Bann, mit denen Menschen ihrer Rechte beraubt wurden.

„Früher gab es dafür königliche Dekrete; in England etwa wurden Menschen ihrer Rechte beraubt und verloren ihren Status als Rechtssubjekt – sie waren schlichtweg rechtlos. Im Jahr 2026 erleben wir nun eine Wiederholung dessen.“

Gerade das Europäische Parlament müsse eigentlich der Ort sein, an dem Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit und Frieden verteidigt werden. Doch diese Debatte finde dort kaum statt. „Ich schäme mich manchmal, Mitglied dieses Europäischen Parlaments zu sein.“

Die Verteidigung der Grundrechte dürfe nicht davon abhängen, ob es politisch bequem sei oder nicht – ob man die Position eines Sanktionierten teile oder nicht.

Bezeichnend war das geringe mediale Interesse an der Debatte. Als einziges deutsches Medium hatte sich die Ostdeutsche Allgemeine für die Veranstaltung im EU-Parlament akkreditiert und berichtet. Ihr Fazit unterstreicht den grundsätzlichen Charakter der Debatte: „Wer hinnimmt, dass Journalisten ohne Verfahren sanktioniert, Existenzen per Verwaltungsakt eingefroren und Behördenketten in organisierte Unzuständigkeit aufgelöst werden, sollte sich nicht einbilden, das alles gehe nur andere an. Der Abbau rechtsstaatlicher Standards beginnt selten mit einem großen Knall. Meist beginnt er mit Schweigen und Weggucken.“

„EU-Sanktionen – Angriff auf Rechtsstaat und Grundrechte“ | Mitschnitt der Panel-Diskussion im Europaparlament (englisch)

Rechtsgutachten | EU-Sanktionen gegen Europäer


1. Stehen Sanktionen gegen natürliche Personen wegen angeblicher Desinformation, die auf der Grundlage der EU-Rechtsinstrumente zu restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit den destabilisierenden Aktivitäten Russlands verhängt werden, im Einklang mit dem Völkerrecht und dem Unionsrecht?

2. Kann das Europäische Parlament eine Klage auf Nichtigerklärung solcher Rechtsinstrumente erheben?

RECHTSGUTACHTEN im Auftrag von Michael von der Schulenburg und Ruth Firmenich, fraktionslose Mitglieder des Europäischen Parlaments, erstellt durch Prof. Dr. Ninon Colneric und Prof. Dr. Alina Miron |  Download als pdf

(Fotos dieser Seite: Imago/APAimages | BSW im EP | Screenshot Panel im EP)

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