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BSW in den Ländern

BSW im Landtag Brandenburg

Geheimdienst hat im Klassenzimmer nichts verloren


Das Bildungsministerium Brandenburg verschickt Warnungen vor den Schülerprotesten gegen die Wehrpflicht an weiterführende Schulen des Landes. In den Schreiben des Verfassungsschutzes wird vor einer „fortlaufenden Instrumentalisierung der Kampagne Schulstreik gegen Wehrpflicht durch Linksextremisten“ gewarnt. Die Schulleiter werden zu Hilfssheriffs degradiert. Sie sind unter Berufung auf Paragraph 14 Absatz 1 des brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes um „Mitwirkung bei der Informationsübermittlung“ aufgerufen.

Der Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher des BSW im Brandenburger Landtag, Niels-Olaf Lüders, kritisiert das Vorgehen scharf: „Dass der Inlandsgeheimdienst jetzt Jagd auf politisch engagierte Jugendliche macht, schlägt dem Fass den Boden aus. Hier werden junge Menschen, die völlig legitim gegen die geplante Wiedereinführung der Wehrpflicht und eine zunehmende Militarisierung auf die Straße gehen unter Extremismusverdacht gestellt. Schulleiter zu Hilfssheriffs des Verfassungsschutzes zu degradieren, ist ein Frontalangriff auf die demokratische Meinungsfreiheit. Wenn harmlose Symbole wie rote Schals ausreichen, um den Staatsapparat zu aktivieren, ist das der direkte Weg in einen Kontrollstaat. Die Landesregierung muss diese staatliche Einschüchterungstaktik sofort beenden – Hände weg von der freien Meinung unserer Jugend!“

Falk Peschel, bildungspolitischer Sprecher und parlamentarischer Geschäftsführer, ergänzt: „Das Bildungsministerium missbraucht seine Rolle, indem es als Postbote für den Geheimdienst fungiert.“ Statt Angst und Argwohn in die Klassenzimmer zu tragen, solle sich das Ministerium lieber um die echten Notstände an unseren Schulen kümmern. „Wir haben einen dramatischen Lehrermangel und Sanierungsbedarf an Schulen und Schulsporthallen, sowie zu wenig Schwimmhallen für den Sportunterricht – das sind die dringenden Aufgaben, die gelöst werden müssen“, so Peschel. Und weiter: „Statt Jugendliche zu bespitzeln, sollten wir ihnen zuhören und ihre Anliegen nicht ignorieren. Wenn Pädagogen nun angehalten werden, ihre eigenen Schützlinge zu melden, wird das unersetzliche Vertrauensverhältnis im Unterricht fundamental zerstört. Schulen müssen Orte des offenen, angstfreien Austauschs sein, keine Überwachungszonen des Staates.“

Demonstration am 8. Mai 2026 in Berlin

Die Landesvorsitzende des BSW Brandenburg, Friederike Benda, ruft die Landesregierung dazu auf, die Einschüchterungsversuche zu stoppen: „Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, dass der Geheimdienst Schulleitungen dazu einspannt, politisch engagierte Jugendliche zu bespitzeln. Anstatt die berechtigten Sorgen der jungen Generation vor einer neuen Wehrpflicht und der zunehmenden Militarisierung ernst zu nehmen, werden friedliche Proteste pauschal kriminalisiert und als Extremismus diffamiert. Dass Lehrer und Schulleiter nun wegen roter Schals oder Anstecknadeln den Verfassungsschutz einschalten sollen, ist ein unerträglicher Vorgang in Richtung Gesinnungsschnüffelei. Als BSW stehen wir klar an der Seite der Proteste gegen die Wehrpflicht und die wahnwitzige Hochrüstung!“

Die Schulen in Brandenburg hätten „wahrlich genug Probleme – vom Lehrermangel bis hin zu maroden Gebäuden“, erinnert Friederike Benda. „Dass das Bildungsministerium hier als verlängerter Arm des Inlandsgeheimdienstes agiert und Misstrauen in die Klassenzimmer trägt, ist brandgefährlich für das gesellschaftliche Klima und das Vertrauensverhältnis an unseren Schulen. Wir fordern die Landesregierung und das Ministerium auf, diesen Einschüchterungsversuch sofort zu stoppen. Junge Menschen müssen ihre Meinung frei und ohne Angst vor dem Geheimdienst äußern dürfen. Wir brauchen Räume für Demokratie und freien Diskurs an den Schulen, keine Überwachung!“

Den „Extremismus“-Vorwurf des Inlandsgeheimdienstes weißt das Schulstreikbündnis zurück. Der wende sich „vor allem gegen Organisationen, die gegen diesen Krieg sind“. Extrem sei nur eines, „nämlich die Pläne der Bundesregierung“, so ein Bündnissprecher gegenüber der Tagezeitung junge Welt. Durch Wehrpflicht und Militarisierung werde ein neuer Krieg vorbereitet. 

Ziele des Streikbündnisses seien „eine Verhinderung der neuen Wehrpflicht und ein Ende der Militarisierung“. Man werde sich nicht einschüchtern lassen und mit allen zusammenarbeiten, „die diese Ziele ebenfalls ehrlich vertreten“.

Unterschriftsliste zur Volksinitiative „Gemeinsam für Friedensbildung“ als pdf zum Download (zum Sammeln in Berlin)

BSW-App hilft bei der Kriegsdienstverweigerung 

Das BSW hat ein Online-Tool entwickelt, das jungen Männern dabei hilft, den Kriegsdienst zu verweigern. Fragebogen, Tipps für den Antrag und weitere Unterstützungsangebote – das bietet das neue Tool.

Im Grundgesetz heißt es in Artikel 4, Absatz 3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“

Doch was bedeutet das im Ernstfall? Was muss man beachten? Wer den Kriegsdienst verweigern möchte, muss einen Antrag stellen. Er besteht aus einem Anschreiben, einem tabellarischen Lebenslauf und einer ausführlichen Begründung der eigenen Gewissensentscheidung.

Und genau hier beginnt für viele die Unsicherheit.

Wie formuliert man diese Gewissensentscheidung? Was gehört in eine Begründung? Was sollte man im offiziellen Fragebogen beachten? Und wann ist der richtige Zeitpunkt, den Antrag zu stellen? Diese offenen Fragen möchten wir mit unserem Online-Tool beseitigen.

Das BSW-Tool zur Kriegsdienstverweigerung hilft bei der Antragsstellung. Die Anwendung ersetzt keine Rechtsberatung. Sie trifft keine Entscheidung. Und sie nimmt niemandem die persönliche Verantwortung ab. Aber sie hilft, Struktur in einen komplexen Vorgang zu bringen.

Nutzer können dort

  • prüfen, welche Regelungen für ihren Jahrgang gelten
  • ihre eigene Gewissensentscheidung reflektieren
  • Schritt für Schritt eine Begründung formulieren
  • die notwendigen Dokumente vollständig erstellen

Am Ende steht ein fertiger Antrag, der ausgedruckt, unterschrieben und an die zuständige Behörde gesendet werden kann.

Jetzt testen!

Du willst unser neues Online-Tool noch bekannter machen? Dann lade unseren Flyer herunter und verteile ihn an Freunde und Bekannte oder an einem Infostand.

Flyer #IchTöteNicht zum Download und Ausdrucken

BSW im Sächsischen Landtag für rechtsstaatliches Sicherheitsgesetz

BSW stoppt Spitzelsoftware Palantir bei der Polizei


Im Sächsischen Landtag ist in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause eine Neufassung des Polizeivollzugsdienstgesetzes mit Stimmen aus der BSW-Fraktion verabschiedet worden. Das BSW hat dabei übergriffige Regelungen verhindert und rechtsstaatliche Grenzen durchgesetzt, wie der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, Bernd Rudolph betont.

Die Gespräche zwischen BSW, CDU und SPD über eine Neufassung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (PVDG) waren Anfang Juni zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. In allen strittigen Punkten konnte eine Einigung erzielt werden. Das Ergebnis trägt ganz klar die Handschrift des BSW!

Nachdem den daraus resultierenden Änderungsanträgen des BSW wie vereinbart seitens der Minderheitskoalition zugestimmt worden ist, hat die Mehrheit der Fraktion dem neuen Gesetz am 25. Juni zugestimmt und zu einer parlamentarischen Mehrheit verholfen.

„Die BSW-Fraktion hat weder den Forderungen nach immer weitergehenden Eingriffsmöglichkeiten noch dem Ruf nach einer vollständigen Ablehnung aller neuen Befugnisse entsprochen. Wir haben einen eigenständigen Weg gewählt. Freiheit und Sicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Ein handlungsfähiger Rechtsstaat muss beides gewährleisten“, so Bernd Rudolph.

An entscheidenden Stellen konnte das BSW den Entwurf von CDU und SPD deutlich verbessern:

Kein Palantir-Weg: Das BSW verhindert, dass Sachsens Polizei auf eine undurchsichtige US-Analysesoftware setzt. Palantir arbeitet mit Algorithmen, die für Bürger, Gerichte und Parlamente kaum kontrollierbar sind. Zugleich unterliegt der Konzern dem Zugriff von US-Behörden und Geheimdiensten. Ein Palantir-Einsatz hätte die Souveränität der Bundesrepublik in einem sensiblen Bereich untergraben. Daten der Bürger dürfen diesem Risiko nicht ausgesetzt werden.

Klare KI-Grenzen: Das BSW hat eine datenschutzsichere Kontrolle über das Training von KI-Anwendungen durchgesetzt. Neue Technik darf Ermittlungen unterstützen, aber niemals unkontrolliert über Menschen entscheiden.

Keine Taser auf Streife: Taser bleiben auf Spezialeinheiten beschränkt. Bevor neue Waffen beschafft werden, müssen erst die Defizite bei Personal und Standard-Ausrüstung behoben werden.

Kein Generalverdacht: Präzise Eingriffsmöglichkeiten bei konkreten Gefahren statt tiefer Eingriffe in die Privatsphäre bei bloßen, vagen Vermutungen („Vorfeldstraftaten“). Bürger müssen wissen, wann der Staat eingreifen darf und wann nicht.

Schutz der Wohnung: Grundrechtsschutz bei Einsätzen in Wohnungen durch eine streng begrenzte Nutzung der Bodycam.

Die erzielten Einigungen schaffen ein PVDG, das auf der einen Seite bestmögliche Sicherheit der Bürger garantiert und auf der anderen Seite der Polizei mehr Handlungsfähigkeit in kritischen Situationen ermöglicht.

„Ohne das BSW wäre das Polizeigesetz ein Überwachungsgesetz geworden – mit uns ist es ein rechtsstaatliches Sicherheitsgesetz“, so Ronny Kupke, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag.


Für Sicherheit und Freiheit gleichermaßen

Zu den wesentlichen Änderungen erklärt Bernd Rudolph: „Die BSW-Fraktion ist mit dem Anspruch in die Verhandlungen gegangen, Sicherheit und Freiheit gleichermaßen zu schützen. An entscheidenden Stellen ist es gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf deutlich zu verbessern und rechtsstaatlich ausgewogener auszugestalten.“

Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt der Verzicht auf den Einsatz der umstrittenen Analyse- und Überwachungssoftware des US-Unternehmens Palantir. Die Programme des US-amerikanischen Softwareunternehmen für Big-Data-Analysen werden weltweit von Geheimdiensten, Militärs und Polizei eingesetzt, auch in einigen deutschen Bundesländern, um große Datenbestände auszuwerten und dadurch in Echtzeit Verhaltensmuster und sogenannte Gefährder zu identifizieren. Palantir ist keine harmlose Polizeisoftware, sondern ein undurchsichtiges Analysesystem eines privaten US-Konzerns, der dem Zugriff der US-Behörden unterliegt.

„Polizeiarbeit muss nachvollziehbar, kontrollierbar und rechtsstaatlich bleiben. Deshalb wird es in Sachsen keine Abhängigkeit von einem privaten US-Unternehmen geben. Wer Daten auswertet und Entscheidungen vorbereitet, muss für Bürger, Gerichte und Parlamente nachvollziehbar bleiben. Sachsen geht nicht den Palantir-Weg“, so Rudolph.

Klare Grenzen für Künstliche Intelligenz

Auch beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat die BSW-Fraktion klare Grenzen durchgesetzt, wie der Parlamentarische Geschäftsführer und Innenpolitiker Jens Hentschel-Thöricht betont: „Durch den intensiven und sachlichen Austausch mit den Regierungsfraktionen ist es gelungen, eine Lösung zu finden, die sowohl die operative Leistungsfähigkeit der Polizei stärkt als auch die verfassungsrechtlichen Leitplanken unseres Rechtsstaates wahrt. Moderne Polizeiarbeit braucht zeitgemäße Instrumente, aber keine Technik ohne wirksame Kontrolle.“

Mit diesem Kompromiss stellt das BSW Sachsen sicher, dass die Polizei des Freistaats moderne Technik nutzen kann, ohne dass die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig eingeschränkt wird. „Neue Technologien können Ermittlungen unterstützen, dürfen aber niemals unkontrolliert über Menschen entscheiden. Sachsen bleibt damit sicher und frei zugleich“, so Rudolph.


Keine Eingriffe auf bloßen Verdacht

Die BSW-Fraktion konnte außerdem erreichen, dass rechtlich problematische Regelungen zu sogenannten Vorfeldstraftaten überarbeitet werden. „Sicherheit braucht klare Regeln. Bürger müssen wissen, wann der Staat eingreifen darf und wann nicht. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, Eingriffsvoraussetzungen klarer, verständlicher und rechtssicherer auszugestalten. Die Polizei soll früh handeln können, wenn sich Gefahren konkret abzeichnen – aber auf der Grundlage nachvollziehbarer Tatsachen und nicht aufgrund unbestimmter Rechtsbegriffe“, erklärt Rudolph.


Keine Taser im normalen Streifendienst

Ein weiterer BSW-Erfolg betrifft den geplanten Einsatz von Tasern, beton Hentschel-Thöricht: „Der Taser wird in Sachsen nicht zur Standardausrüstung im Streifendienst. Sein Einsatz bleibt auf Spezialeinheiten beschränkt. Damit tragen wir auch den Bedenken vieler Polizeibeschäftigter Rechnung, die den zusätzlichen Nutzen im Alltag kritisch bewerten. Wir setzen weiterhin auf eine bestmöglich ausgestattete Polizei, wollen dabei aber bewährte Einsatzmittel und verhältnismäßige Konzepte stärken, statt auf eine unkontrollierte Aufrüstung zu setzen. Gleichzeitig fehlt es vielerorts noch immer an Personal, Fahrzeugen, moderner Technik und notwendiger Schutzausrüstung. Bevor neue Waffensysteme angeschafft werden, müssen bestehende Ausstattungsdefizite beseitigt werden.“

Die BSW-Fraktion betont, dass sie das Gesetz weder grundsätzlich blockiert noch einfach durchgewunken habe. „Wir haben jede einzelne Regelung danach bewertet, ob sie notwendig, verhältnismäßig und rechtsstaatlich vertretbar ist. Dort, wo Verbesserungen nötig waren, haben wir diese durchgesetzt. Das Gesetz trägt damit an entscheidenden Stellen die deutlich erkennbare Handschrift der BSW-Fraktion“, erklären Rudolph und Hentschel-Thöricht.


Verbesserungen für Bürgerrechte, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit

Das Resultat ist aus Sicht der BSW-Fraktion eindeutig: „Das Ergebnis kann sich sehen lassen: keine Palantir-Software, klare Grenzen für Künstliche Intelligenz, mehr Rechtssicherheit und kein Taser im regulären Streifendienst. Die BSW-Fraktion hat damit entscheidende Verbesserungen für Bürgerrechte, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit durchgesetzt. Unser Ziel bleibt eine Polizei, die stark genug ist, um Kriminalität wirksam zu bekämpfen, und zugleich ein Staat, der die Freiheit seiner Bürger achtet. Sicherheit und Freiheit gehören zusammen – und genau das spiegelt dieses Gesetz nun deutlich besser wider.“


Download BSW-Antrag als pdf: Grundrechte schützen – Kein Einsatz von Palantir-Software bei der Sächsischen Polizei


Alexander King

Moralische Mobilmachung

Linksgrüner Geschichtsrevisionismus – Grüne, Linke und SPD wollen sowjetische Ehrenmäler neu interpretieren und das Russische Haus in Berlin schließen

Am 22. Juni jährt sich der Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion zum 85. Mal. Pünktlich zum Jahrestag finden die Grünen, dass es doch an der Zeit sei, das Erinnern an den Krieg und sein Ende, an den millionenfachen Mord, an die Befreiung und vor allem an die Befreier umzuschreiben.

Ihnen sind die sowjetischen Ehrenmäler in Berlin ein Dorn im Auge. Diese wurden nach dem Kriegsende errichtet. Sie beherbergen die Gebeine gefallener Soldaten und Offiziere und erinnern mit Statuen und Tafeln an deren Heldentaten. Das ist zu viel für die Grünen.

Sie beantragen im Berliner Abgeordnetenhaus, die Ehrenmäler müssten einer „kritisch-historischen Einordnung“ unterzogen werden. Dafür soll der Senat ein Konzept entwickeln mit entsprechenden Erklär-Tafeln, die Stalinismus, Putin-Herrschaft, Ukraine-Krieg und russischen Nationalismus aufs Korn nehmen. In Zukunft könnte das Gedenken an den Ehrenmälern also in etwa so aussehen: Ja, die Rote Armee hat Berlin befreit, aber: 80 Jahre später hat die russische Armee die Ukraine überfallen. Oder: Ja, Hitler war ganz schlimm, aber: Stalin auch. Besonders wichtig ist den Grünen, das Gedenken den Russen zu entreißen und wieder selbst zu bestimmen, wer mit wem wann wessen gedenken darf. Wäre ja noch mal schöner, wenn wir das den Befreiern überließen.

Das Ganze hat einen Haken, an dem auch die Grünen nicht vorbeikommen. Nach der Wiedervereinigung wurden internationale Verträge zwischen Deutschland und der Sowjetunion abgeschlossen, die den Schutz und Bestand der Ehrenmäler garantieren. Nach dem Ende der Sowjetunion ist Russland als Rechtsnachfolger in die Verträge eingetreten. Wie soll es also möglich sein, Tafeln, QR-Codes und was den Grünen sonst noch so vorschwebt, an den Gedenkstätten anzubringen, ohne das Einverständnis der Russischen Botschaft einzuholen? Und das haben die Grünen sicher nicht vor. Lieber lassen sie es auf einen diplomatischen Eklat zulaufen.

Sie sind nicht die Einzigen, die das Gedenken an die Befreiung neu interpretieren wollen. Die Linke im Abgeordnetenhaus hat zunächst Zustimmung zum Antrag der Grünen signalisiert. Und aus der SPD gibt es ohnehin seit Längerem Vorstöße in diese Richtung. Die SPD-Abgeordneten Alexander Freier-Winterwerb und Andreas Geisel sind mit dem exilrussischen Verein Memorial e. V. dabei, das Totenbuch am Treptower Park zu entweihen. Unter dem schein-humanistischen Vorwand, den einzelnen gefallenen Soldaten endlich sichtbar zu machen, der bislang hinter dem stalinistischen Pomp unsichtbar war, wollen sie die Namen der Soldaten verlesen bzw. über einen Monitor in Dauerschleife ausstrahlen – natürlich ohne die Nachkommen der Verstorbenen um Erlaubnis zu fragen.

Im vergangenen Jahr, zum 80. Jahrestag der Befreiung, hielt sich der Senat an die Anweisung der damaligen Außenministerin Annalena Baerbock, keine Vertreter Russlands und Weißrusslands zu Gedenkfeiern einzuladen. Damit es nicht so auffiel, lud man Vertreter der USA, Großbritanniens und Frankreichs auch nicht ein. Die Befreiten feierten ihre Befreiung ohne die Befreier. Es war grotesk. CDU und SPD brachte außerdem einen Antrag ein, der die Rolle Russlands als Rechtsnachfolger der Sowjetunion in internationalen Verträgen in Frage stellen und stattdessen die übrigen Nachfolgestaaten der Sowjetunion in den Vordergrund rücken wollte.

Im Abgeordnetenhaus bin ich als Einzelabgeordneter des BSW der Einzige, der sich diesen revanchistischen Machenschaften entgegenstellt.

Ort der Begegnung und des Austauschs: Das Russische Haus in Berlin-Mitte

Natürlich kommen die Vorstöße gegen die Ehrenmäler nicht von ungefähr. Sie stehen im Kontext von Aufrüstung und Kriegsvorbereitung und dienen der moralischen Mobilmachung. Genau wie die Bemühungen, das Russische Haus in der Berliner Friedrichstraße zu schließen. Auch hier gehen die Grünen voran. Linke und SPD folgen. Ein „Pain in the ass“ sei das Haus, so ätzte neulich die Fraktionsvorsitzende der Grünen Bettina Jarasch bei einer Veranstaltung ihrer Partei. Achtsame Sprache spielt offensichtlich keine Rolle, wenn es gegen den Feind geht. Wenn die Grünen erstmal wieder im Senat sind, sei Schluss mit dem Russischen Haus, versprach Jarasch ihren Anhängern, darunter einem fanatischen Aktivisten, der vor dem Russischen Haus Besucher beleidigt und angreift – und der von den Grünen abgefeiert wird.

Aber ganz so einfach ist es nicht: Der Betrieb des Russisches Hauses ist durch ein deutsch-russisches Kulturabkommen geschützt, das auch den Betrieb des Goethe-Instituts in Moskau umfasst. Ob die Grünen ihre Position denn mit dem Goethe-Institut abgesprochen haben, wollte ich deshalb auf der Veranstaltung von Jarasch wissen. Nein, absolut nicht nötig, so die Antwort. Das Programm des Instituts in Moskau tauge ohnehin nichts und bringe die russische Opposition nicht voran. Dafür, dass die Grünen einmal eine Außenministerin stellten, die „vom Völkerrecht kam“, offenbart dies ein merkwürdiges Verständnis von Diplomatie und dem Charakter internationaler Verträge.

Aber die Grünen haben auch einen Plan B: Solange das Abkommen noch gilt, könne man dem Russischen Haus mit Brandschutzkontrollen das Leben schwer machen – oder versuchen, das Baurecht zu seiner Entstehung in den 80er Jahren in Frage zu stellen. Sollten die Grünen tatsächlich wieder in den Senat einrücken, etwa im Rahmen einer rot-grün-roten Koalition müssen sie Widerstand ihrer Koalitionspartner nicht fürchten. Aus der SPD hat sich auch hier der Abgeordnete Freier-Winterwerb bereits im Sinne der Grünen hervorgetan. Der Landesvorsitzende der Linken Maximilian Schirmer wollte sich gleich an die Spitze der Bewegung setzen und das Russische Haus flugs beschlagnahmen lassen.

Die letzten Gesprächsfäden zwischen Russland und Deutschland abzuschneiden, jeden Austausch auf zivilgesellschaftlicher Ebene zu verhindern, jede kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit unmöglich zu machen – und zwar für alle Zeit. Das ist die Agenda der Grünen, Linken und der SPD. Das BSW ist anderer Meinung. Ich setze mich für die möglichst störungsfreie Weiterarbeit des Hauses ein.

Geschichtsrevisionismus, so scheint es – dafür braucht man heute keine Rechten mehr. Linksgrüne können es genauso gut und besser. Das BSW wird diesen Weg nicht mitgehen. Dafür stehe ich als Einzelkämpfer. Und dafür wird nach dem 20. September eine starke BSW-Fraktion einstehen.

BSW im Landtag Thüringen

Polizisten den Rücken stärken


Die Zahl der Straftaten gegen Polizisten in Thüringen ist im Jahr 2025 zwar leicht zurückgegangen. Die Fallzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zeigen aber, dass sich die Gewalt gegen Polizeikräfte seit Jahren auf hohem Niveau bewegt:

2021: 1.182 Fälle
2022: 1.358 Fälle
2023: 1.312 Fälle
2024: 1.424 Fälle
2025: 1.274 Fälle

Sven Küntzel, innenpolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Landtag Thüringen kommentiert die aktuellen Zahlen des Innenministeriums in Erfurt:

„Der Rückgang der Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr ist zunächst eine positive Entwicklung. Dennoch besteht kein Anlass zur Entwarnung. Mehr als 1.200 Straftaten gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie 172 verletzte Einsatzkräfte zeigen, dass Gewalt gegen diejenigen, die täglich für Sicherheit und Ordnung sorgen, weiterhin ein ernstzunehmendes Problem bleibt.

Als ehemaliger Polizeibeamter weiß ich, dass hinter diesen Zahlen Menschen stehen, die ihren Dienst oftmals unter schwierigen Bedingungen verrichten. Respektlosigkeiten, Aggressionen und tätliche Angriffe dürfen niemals als normaler Bestandteil des Berufs akzeptiert werden. Hinter jeder Uniform steht zudem ein Mensch mit Familie, Freunden und Angehörigen. Sie alle haben das berechtigte Vertrauen, dass ihre Mutter, ihr Vater, ihre Tochter oder ihr Sohn nach dem Dienst gesund nach Hause zurückkehren.

Besorgniserregend ist, dass sich die Zahl der Übergriffe seit Jahren auf einem hohen Niveau bewegt. Diese Entwicklung sollte Politik und Gesellschaft gleichermaßen aufmerksam machen.

Die Entwicklung zeigt aber auch, dass Gewalt gegen Einsatzkräfte nicht allein durch schärfere Gesetze oder neue Befugnisse verhindert werden kann. Neben einer konsequenten Strafverfolgung müssen wir gesellschaftliche Ursachen wie fehlende Perspektiven, soziale Spannungen, Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie die zunehmende Verrohung des Umgangs miteinander in den Blick nehmen. Das erklärt solche Taten nicht, macht aber deutlich, dass ihre Ursachen oft tiefer liegen. Wer das Problem dauerhaft lösen will, muss den Mut haben, auch über diese Ursachen zu sprechen.

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte verdienen Respekt, Rückhalt und gute Arbeitsbedingungen. Dazu gehören eine verlässliche personelle Ausstattung, moderne Ausrüstung, eine hochwertige Aus- und Fortbildung sowie eine Politik, die den Einsatzkräften den Rücken stärkt. Wer von der Polizei erwartet, dass sie ihre anspruchsvollen Aufgaben zuverlässig erfüllt, muss auch dafür sorgen, dass die Beamtinnen und Beamten die notwendige Unterstützung erhalten.

Unser Dank gilt allen Thüringer Polizistinnen und Polizisten, die tagtäglich einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit in unserem Freistaat leisten.“

(Fotos dieser Seite: Imago/Friedrich Stark | Imago/Seeliger | Imago/NurPhoto | Imago/Bild13)

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